Wasserstoff-Strategie & Recht: Was müssen Unternehmen 2021 beachten? Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2020 ihre "Nationale Wasserstoffstrategie" beschlossen hatte, und hierbei insgesamt ca. 7-9 Mrd. Euro bereit stellen will, um die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Herstellung von "grünem Wasserstoff" zu verbessern, wurde nun vor kurzem Medienberichten zufolge bekannt, dass die Bundesregierung weitere 700 Millionen Euro in die Wasserstoffforschung investieren will und die BRD zur "Wasserstoffrepublik Deutschland" ausgebaut werden soll. 

Damit ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg klar, dass es sich beim Thema Wasserstoff und eines der Trendthemen des Jahres 2021 und allgemein der nächsten Jahre handeln wird, denn so hatte schon die EU im Juni 2020 ihre neue Wasserstoffstrategie vorgestellt, welche Unternehmen dabei unterstützen soll, bis 2050 kohlenstoffneutral zu werden.

Insbesondere der von der Bundesregierung geförderte "grüne Wasserstoff"  könnte sich dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner als wichtiges Instrument zur Klimaneutralität entwickeln und im Kampf gegen den Klimawandel bewähren.

Immer mehr große und kleine Unternehmen bis hin zum "Start-Up"-Unternehmen wollen daher nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner im Wachstumsmarkt Wasserstoff tätig werden.

Unternehmen, die im Bereich Wasserstoffwirtschaft tätig werden wollen, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner immer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, d.h., die energie- und regulierungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserstoffwirtschaft, um auf der sicheren Seite zu sein.

Außerdem sollten Unternehmen immer prüfen, welche Fördermöglichkeiten für ihr Vorhaben existieren, dabei sind nicht nur gegenwärtige Fördermöglichkeiten zu beachten,  sondern vor allem auch Fördermöglichkeiten, die sich in den nächsten Monaten und Jahren ergeben können.

Auch der sich teilweise ändernde genehmigungsrechtliche Rahmen für die Erzeugung, Verteilung und Speicherung von grünem Wasserstoff sollte berücksichtigt werden. 

Bei Importen aus dem Ausland, wie z. B. aus Afrika, sind auch immer die grenzüberschreitenden Vorschriften zu beachten oder zu vereinbaren, wie z. B. UN-Kaufrecht, Internationales Privatrecht, Schiedsvereinbarungen etc., vor allem bei der erforderlichen Vertragsgestaltung sollte die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt werden, um hier auf der sicheren Seite zu sein.

Interessierte Unternehmen und auch Start-ups, die im Bereich Wasserstoff-Wirtschaft tätig werden wollen, müssen also zahlreiche rechtliche Regularien beachten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, als Anwaltskanzlei tätig sind und hier unter anderem im Wirtschaftsrecht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten