Weitere Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors für die Dassault Systèmes SE | Software SOLIDWORKS

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Uns haben weitere Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors erreicht, die für die Dassault Systèmes SE eine Verletzung von Urheberrechten an der Software Solidworks (ein 3D-CAD-Programm) rügen. Über solche Schreiben haben wir unter www.anwalt.de bereits berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/cjch-solicitors-fuer-die-dassault-systmes-se-urheberrechtsverletzung-an-software-solidworks_117376.html

Das Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors wird (unüblicherweise) von der Dassault Systèmes Deutschland (Stuttgart) selbst zugestellt. In dem Anschreiben von Dassault wird angekündigt, sich „in den nächsten Tagen“ beim Angeschriebenen zu melden, um -einigermaßen kurios- „Gelegenheit“ zu geben, „den Verdacht zu verifizieren“.

Dem beiliegenden Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors ist dann zunächst zu entnehmen, dass die Dassualt Systèmes SE die gewerblichen Schutzrechte an der Software SOLIDWARKS „unumschränkt“ zustehe. Man habe zudem festgestellt, dass das angeschriebene Unternehmen diese Software verwende, ohne die notwendigen Lizenzen inne zu haben, mithin ohne Genehmigung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Dassault Systèmes SE nach dem Urheberrechtsgesetz „unter anderem“ Ansprüche auf Auskunft für die Berechnung des entstandenen Schadens, auf Schadenersatz und ggf. auf Rechnungslegung zustünden. Es wird (lediglich) um Stellungnahme gebeten, was zu der grundsätzlich vergleichsweise freundlichen Ansprache passt.

Kommt der Angeschriebene den Aufforderungen nach, wird unserer bisherigen Erfahrung nach dann allerdings eine Nachlizenzierung in fünfstelliger Höhe gefordert.

Das Vorgehen der Dassault Systèmes SE sehen wir aus unterschiedlichem Grunde in hohem Maße kritisch. Wir raten davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen.

Auch wenn das Schreiben vergleichsweise harmlos daherkommt (und insbesondere das Wort „Abmahnung“ vermieden wird bzw. kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird), handelt es sich hier um die Vorbereitung handfester und hoher Zahlungsforderungen.

Angesichts der nicht mehr umkehrbaren Folgen einer einmal erteilten Auskunft und der zu erwartenden hohen Forderung auf Nachlizenzierung raten wir dazu, unter Beachtung der von der Dassault Systèmes SE gesetzten Frist einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt einzuschalten.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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