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Weitere Vertragsstrafen des IDO Interessenverbandes

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Aktuell werden seitens des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wieder vermehrt Vertragsstrafen geltend gemacht.

Die bekannten Vertragsstrafenforderungen liegen zwischen 3.000–5.000 €.

Der Hintergrund der Vertragsstrafe ist ein Unterlassungsvertrag. Nach Erhalt einer ersten Abmahnung erfolgt in den meisten Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung verpflichtet den Händler im Falle einer Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Die bekannten Verstöße gegen Unterlassungserklärungen sind vielschichtig.

Nachfolgend werden die häufigsten Fälle aufgeführt:

  • fehlende Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • fehlender aktiver Link zur OS-Plattform
  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • falsche bzw. fehlende Grundpreisangabe
  • Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich einfach beantworten. Nein!

Zahlen Sie daher nicht vorschnell die geforderte Vertragsstrafe. Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe berechtigt. Wenn kein Verstoß vorliegt, fällt auch keine Vertragsstrafe an. Der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss genau überprüft und untersucht werden.

Sollte ein Verstoß vorliegen, lassen sich die Vertragsstrafen erfahrungsgemäß im Vergleichswege erheblich reduzieren.

Um weitere Vertragsstrafen zu verhindern, sollten Sie Ihren Internetauftritt fachkundig prüfen lassen.

Verhaltensregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Gerne können Sie uns das Schreiben des Ido zur kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail übermitteln.


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