Welche Versicherung zahlt bei Schülerunfällen?

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Jeder Unfall eines Schülers, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht, ist meldepflichtig. Im Jahr 2017 waren dies über 1,2 Mio. Schulunfälle. Zwar ist jeder Schüler gesetzlich unfallversichert – die Versicherung tritt jedoch nicht immer ein.

Wer ist versichert?

Gesetzlich unfallversichert sind Schüler von allgemein- oder berufsbildenden Schulen – auch die Schüler von Privatschulen. Auch Studenten und Kinder in Kindertagesstätten sind versichert.

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?

Die Versicherung ist für die Schüler und ihre Eltern kostenlos. Die Versicherungsbeiträge zahlt die Gemeinde oder das Bundesland.

Wer ist zuständig?

Die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind zuständig.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz ist nicht auf die reinen Schulstunden und die Pausen begrenzt. Auch der Schulweg ist versichert. Ausflüge, Theaterbesuche, Schulfeste oder der Besuch von Förder- oder Projektgruppen sind ebenfalls versichert. Der Unfall muss sich im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ereignet haben. Wird eine Unternehmung von den Schülern oder den Eltern ohne Mitwirkung der Schule organisiert und durchgeführt, gibt es keinen Versicherungsschutz. Nicht einfach ist die Beurteilung von Unfällen, die im Rahmen von Projektgruppen passieren. Ein vom Bundessozialgericht entschiedener Fall betraf die Arbeit von Schülern an einem Film zum Thema Werbung und Musik. Die Schüler durften den Film auch außerhalb des Schulgeländes drehen. Eine Schülergruppe traf sich zu Hause, um den Film zu drehen. Nach einem Missverständnis verließ ein 15-jähriger den Drehort, um auf direktem Weg nach Hause zu gehen. Ein Mitschüler verfolgte ihn und rempelte ihn an. Darauf stürzte der 15-jährige und zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu, sodass er seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Das Bundessozialgericht entschied, dass Versicherungsschutz besteht. Es handelt sich nicht um eine unversicherte Hausaufgabe. Der Lehrer hat eine Gruppe von Schülern für ein gemeinsames Tun zusammengestellt und erlaubt, dass die Arbeit außerhalb der Schule selbst organisiert erledigt wird. Damit liegt ein Versicherungsfall vor und der Schüler kann Leistungen aus der Unfallversicherung beanspruchen.

Welche Leistungen umfasst die Unfallversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfangreich. Sie umfassen die Heilbehandlung, Rehabilitation, Pflege und Renten. Wäre der Unfall des 15-jährigen in seiner Freizeit passiert, würde er nur die Leistungen der Krankenkasse erhalten. Eine Rente könnte er nicht beanspruchen.

Wer hilft mir weiter?

Wenden Sie sich rechtzeitig an einen kompetenten Anwalt. Gern stehe ich Ihnen hierzu zur Verfügung.



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