Welche Vor- und Nachteile hat die gemeinnützige GmbH (gGmbH)?

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Gemeinnützige Organisationen können sich einer Vielzahl von Rechtsformen bedienen: Möglich ist z.B. ein eingetragener Verein (e.V.), die Stiftung (selbstständige und unselbstständige), die Genossenschaft und die Aktiengesellschaft. Immer größerer Beliebtheit erfreut sich jedoch die gemeinnützige GmbH (gGmbH), vor allem bei Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, aber auch bei der Jugendarbeit.

Die gGmbH bietet diverse Vorteile gegenüber den anderen Rechtsformen, hat aber auch einige Nachteile. Ein Auszug der aus unserer Sicht wesentlichen Aspekte:

Vorteile einer gGmbH

  • 1-Personen-Gesellschaft möglich, auch juristische Person als Gesellschafter zulässig
  • Sämtliche Vorteile der Gemeinnützigkeit wie beim e.V.
  • Keine Mitgliederversammlungen
  • Geschäftsführer/in (eine oder mehrere Personen)
  • Fremdgeschäftsführung möglich
  • Aufsichtsrat / Kuratorium / Elternbeirat möglich, aber grundsätzlich nicht zwingend
  • Sachgründung möglich (nicht bei der gUG)
  • Flexibel im Betrieb
  • Wirtschaftliche Betätigung zulässig
  • Satzungsänderungen ohne weiteres möglich
  • Zweckänderungen zulässig
  • Kurze Gründungsdauer
  • Unseres Erachtens im Rechtsverkehr höheres Ansehen als e.V.
  • Unseres Erachtens klarere Strukturen als im Verein
  • In der Regel weniger Fluktuation

Nachteile einer gGmbH

  • Satzungsänderungen bedürfen der notariellen Beurkundung
  • Gesellschafterwechsel müssen notariell beurkundet werden
  • Eintragungspflicht im Transparenzregister
  • Bilanzierungspflicht
  • Stammkapital für gGmbH von 25.000 Euro erforderlich (kann z.B. für Betriebsausstattung verwendet werden), wobei darauf nur 12.500 Euro einzuzahlen sind 

Eine gGmbH kann durch Neugründung errichtet werden oder durch Umwandlung. So ist es z.B. möglich, einen bestehenden eingetragenen Verein in eine gGmbH umzuwandeln. Dadurch gehen dann in der Regel sämtliche Geschäftsbeziehungen auf die gGmbH über, ohne dass die Vertragspartner zustimmen müssten.

Stammkapital einer gGmbH

Bei einer Gründung muss das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nicht in bar aufgebracht werden. Es können auch Sacheinlagen erfolgen, wobei sich in der Regel eine Bargründung empfiehlt, da diese schneller und einfacher ist.

Alternativen einer gGmbH

Nicht in jedem Fall eignet sich die gGmbH für die gemeinnützige Betätigung. Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Vereine sich in gGmbHs umwandeln, weil sich nur schwierig engagierte Personen für den Vorstand finden lassen und immer schwieriger Mitglieder zu finden. Gerade bei Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen erwarten die Mitglieder einen Service von der Einrichtung und sind nur faktisch Zwangsmitglieder. Gerade in solchen Fällen ist die Überlegung einer Rechtsformänderung diskussionswürdig.

Rechtsanwalt für Gemeinnützigkeitsrecht und gGmbH-Recht

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Bartosz Dzionsko bei sämtlichen Rückfragen, Beratung und Vertretung sowie bei der Durchführung von Schulungen zur Verfügung!

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