Werbung mit SEO - Markenrechtsverletzung?

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Der Onlinehandel ist beliebt wie noch nie: Um ihre Produkte zu verkaufen, bewerben immer mehr Unternehmen diese Artikel im Internet. Entscheidendes Kriterium ist dabei, die Sichtbarkeit. Wie man allerdings eine bessere Sichtbarkeit schafft, ist unterschiedlich gehandhabt. Werben mit großen Rabatten, bezahlten Anzeigen, Markennamen oder Nutzung von SEO. Eine Variante verbindet zwei dieser Punkte: Die Werbung mit Marken in SEO Texten, also genauer in Meta-Tags. Was genau die verschiedenen Punkte bedeuten, wie sie rechtlich zu beurteilen sind und wann eine Verletzungvorliegt:

Die bessere Sichtbarkeit durch SEO

Die Abkürzung SEO steht für Search Engine Optimization, also die Suchmaschinenoptimierung. SEO ist ein großer Bereich, wenn es um die Optimierung der Sichtbarkeit bei Suchmaschinen geht und bringt Inhalte auf gut sichtbare Positionen in der Suchmaschine, weshalb Unternehmen, welche SEO verwenden, dem Kunden schnell angezeigt werden. 

Wie funktioniert SEO?

SEO besteht aus vielen Maßnahmen, welche Webseiten sowohl für die Suchmaschine, als auch für Benutzer attraktiver macht. Es wird demnach bewusst danach geschaut, was den potenziellen Kunden ansprechen könnte und dieser womöglich in die Suchmaschine eingeben wird. Diese Informationen werden dann für die Maschine so eingebaut, dass diese den Text gut einordnen kann und dem Kunden die Seite daher schneller anzeigt. Erzielt wird dies durch den Aufbau, die richtige Platzierung von Schlagwörtern in Überschriften und Text und auch die Formatierung und Einsetzung von Tags. Von besonderer Bedeutung sind die Meta-Tags.

Was sind Meta-Tags?

Meta-Tags sind eine Art versteckter Code, den Suchmaschinen nutzen, um auf Seiten hinzuweisen. Kennt man die Funktionsweise und nutzt diese bewusst, hat man den Code geknackt und verbessert die Sichtbarkeit. Meta-Tags beschreibt drei Aspekte im Bereich der SEO, welche unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden. Unter Meta-Tags werden „Title Tag“, „Meta Description“ und „H1“ verstanden. Title Tag meint den Link, welcher auf der Google-Resultat-Seite angezeigt wird und zum Verbreiten kopiert werden kann. Die Meta Description beschreibt den Inhalt und ist in Grau unter H1, der Hauptüberschrift, zu finden. 

Werbung durch Meta-Tags

Meta-Tags werden demnach auch dazu verwendet, um für das eigene Produkt zu werben. Wenn aber andere Marken dafür genannt werden, stellt sich die Frage, wie das rechtlich zu beurteilen ist. Das Problem verdeutlicht womöglich folgendes Beispiel: Ein Kunde sucht nach einem neuen Staubsauger. Viele im näheren Umfeld haben ihm eine bestimmte Marke empfohlen. Als der Kunde diesen Markennamen eingibt, werden ihm Produkte und die Seite einer konkurrierenden Marke gezeigt. So würde die konkurrierende Marke den Kunden womöglich locken und somit die Bekanntheit der Konkurrenz bewusst ausnutzen, um den Kunden auf ihre Webseite zu führen und so Produkte zu verkaufen. 

Was ist markenrechtlich erlaubt?

Die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Website gilt allgemein als unzulässig, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon vermehrt festgestellt, wie auch schon im Urteil I ZR 51/08 von 2010.  Wird die Marke in den Meta-Tags genannt, kommt es darauf an, ob das jeweilige Produkt auch tatsächlich angeboten wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2014, Az.: 6 W 12/14). Die Nennung einer Marke, um Kunden auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen, wie im Staubsauger Beispiel, ist allgemein allerdings nicht erlaubt, denn es besteht Verwechslungsgefahr und der fremde Name wird zur Stärkung und Platzierung der eigenen Marke verwendet. Das stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Markenrecht dar, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und somit gegen das Wettbewerbsrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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