Wichtige Begriffe zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht

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Stichworte zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht kurz erläutert:

  • Wann lebt man getrennt?
     
    Keine häusliche Gemeinschaft mehr, kein gemeinsames Waschen, Kochen, Schlafen…
  • Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr?
     
    Nein – es sei denn, er dauert zu lange. Ein Monat unterbricht das Trennungsjahr i. d. R. noch nicht.
  • Getrenntleben in der Ehewohnung?
     
    Möglich, aber der Nachweis wird schwierig wenn ein Ehegatte die Trennung bestreitet.
  • Was ist anlässlich der Trennung sofort zu bedenken?
    • Sorge und Umgangsrecht
    • Unterhalt für sich selbst
    • Bezugsrechte von Lebensversicherung ändern
    • Kontovollmachten widerrufen
    • Steuerklasse ggf. ändern
    • Versicherungen klären
    • Fachkundige Beratung durch Rechtsanwalt
    • Elterliche Sorge
  • Wem steht die elterliche Sorge zu?
     
    Beiden Elternteilen – es sei denn, es kommt zu einem das Kindeswohl beeinträchtigenden Streit.
  • Welche Kriterien sind dafür relevant?
     
    Das Kindeswohl steht über allem!
  • Spielt der Kindeswille eine Rolle?
     Je älter das Kind wird, desto erheblicher wird sein Wille.
  • Wer entscheidet über das Sorgerecht?
     
    Im Streitfall das örtlich zuständige Familiengericht.

Umgangsrecht

  • Was bedeutet Umgangsrecht?
     
    Recht auf Umgang mit den/dem Kind/ern
  • Muss man den Umgang mit dem anderen Elternteil fördern?
     
    Ein deutliches „Ja“ – es sei denn, erhebliche Gründe des Kindeswohls stehen entgegen.
  • Kann man den anderen Elternteil zum Umgang zwingen?
     
    Nur theoretisch.
  • Wer entscheidet über das Umgangsrecht?
     
    Im Streitfall das Familiengericht.
  • Kann eine gerichtliche Entscheidung geändert werden?
     
    Ein klares Ja !
  • Kann man das auch ohne Gericht klären?
     
    Einvernehmlich ist fast alles möglich!

Kindesunterhalt

  • Wie errechnet sich der Kindesunterhalt?
     
    Nach den Einkünften des Unterhaltsschuldners und der „Düsseldorfer Tabelle“ bzw. den Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.
  • Welche Einkünfte liegen den Unterhaltsberechnungen zugrunde?
     
    I. d. R. die Einkünfte der letzten 12 Monate.
  • Was gilt bei Selbstständigen?
     In der Regel der Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre.
  • Wie bekomme ich die Informationen?
     
    Auskunftsanspruch ggf. gerichtlich durchsetzbar.
  • In welchen Altersschritten ändert sich der Kindesunterhalt?
    • 0 – 5
    • 6 – 11
    • 12 – 17
    • ab 18 Jahren
  • Wer bekommt das Kindergeld?
     
    I. d. R. derjenige, bei dem das Kind wohnt (beantragen!).

Trennungsunterhalt

  • Welches sind die Voraussetzungen des Trennungsunterhalts?
    • tatsächliche Trennung
    • ausreichende Einkünfte des Unterhaltsschuldners 
    • Unterhaltsbedarf
  • Muss der nicht erwerbstätige Ehegatte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen?
     
    Dies kann nach einer gewissen Übergangszeit verlangt werden, wenn es nach den persönlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und etwaiger zu betreuender Kinder zumutbar ist.
  • Wie wirken sich Schulden auf den Unterhalt aus?
     
    Das Einkommen ist ggf. um Schuldverbindlichkeiten zu bereinigen, bevor der konkret zu zahlende Unterhalt ermittelt wird.
  • Kann man den Unterhaltsanspruch verwirken?
     
    Ja, durch erhebliches Fehlverhalten, z. B. Verschweigen von eigenen Einkünften.

Hausrat und Ehewohnung

  • Wer übernimmt die Ehewohnung nach der Trennung?
     
    Eine Einigung ist sinnvoll, andernfalls entscheidet auf Antrag das Gericht, wem die Ehewohnung zugewiesen wird. Getrenntleben in der Wohnung muss in diesem Fall unzumutbar sein.
  • Welche Gegenstände kann man bei dem Auszug mitnehmen?
     
    Dinge, die gemeinsam erworben worden sind, dürfen nur mit Zustimmung des/der anderen Ehegatten/in mitgenommen werden. Gegenstände, die im Alleineigentum stehen, kann man mitnehmen, ggf. ist aber der Eigentumsnachweis zu erbringen.
  • Wem steht der Hausrat zu?
     
    Das Gesetz geht davon aus, dass Hausrat (Bettwäsche, Geschirr, Tisch, Sessel, Kaffeemaschine etc.), der während der Ehe angeschafft wurde, im gemeinsamen Eigentum der Eheleute steht. Wer das nicht gegen sich gelten lassen will, muss sein Alleineigentum beweisen.

Steuer

  • Was ändert sich steuerlich durch die Trennung?
     Die Steuervorteile für Verheiratete gelten nur in dem Jahr, in dem die Ehegatten – wie lange auch immer – in Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gelebt haben.
  • Ist es sinnvoll, die Steuerklasse nach der Trennung zu wechseln?
     
    Soweit beide Parteien ähnlich gut verdienen, ggf. ja. Ist nur der Unterhaltsschuldner erwerbstätig, ggf. eher nein. Im Folgejahr der Trennung in jedem Fall.
  • Besteht eine Pflicht zur Zusammenveranlagung?
     
    Grds. ja, soweit demjenigen, für den die Zusammenveranlagung nachteilig ist, die Nachteile von der Hand gehalten werden.
  • Was ist Realsplitting?
     
    Hat zur Folge, dass der Unterhaltsschuldner seine Unterhaltsverpflichtung steuerlich absetzen kann mit der Folge, dass die/der Unterhaltsgläubiger/in die Unterhaltsleistung als Einnahme zu versteuern hat. Nachteile sind auszugleichen (betrifft nur Ehegattenunterhalt).

Scheidung

  • Wann kann die Ehescheidung erfolgen?
     
    I. d. R. nach Ablauf des Trennungsjahres, sofern die Ehe „gescheitert“ ist.
  • Kann man eine Scheidung vorbereiten?
     
    Ja, z. B. durch einen Ehescheidungsfolgenvertrag.
  • Was passiert im Scheidungstermin vor Gericht?
    • Anhörung der Parteien, ob Ehe gescheitert ist (i. d. R. kurz und unproblematisch)
    • Erörterung des Versorgungsausgleichs
    • Ehescheidungsbeschluss
  • Können sich beide Parteien von einem Anwalt vertreten lassen?
     Nein! Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er darf nur die Interessen seiner Mandantin/seines Mandanten vertreten.
  • Bin ich nach der Scheidung weiter krankenversichert?
     
    Mit Rechtskraft der Ehescheidung endet die „Familienversicherung“ zugunsten des/der Ehegatten/in. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.

Nachehelicher Unterhalt

  • Wonach richtet sich die Höhe des Unterhalts?
     
    Nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Zu berücksichtigen sind Einkünfte, Verbindlichkeiten, Unterhaltsbelastungen etc.
  • Wie lange ist Unterhalt zu zahlen?
     
    Im Grundsatz muss jede/r für sich selbst sorgen, aber es gibt Ausnahmen bei Kindesbetreuung, Krankheit, wenn die eigenen Einkünfte den Unterhaltsbedarf nicht decken etc.
  • Wie wirkt sich die Betreuung der Kinder aus?
     Ansprüche auf Unterhalt können gestellt werden, soweit man aufgrund der Kindesbetreuung einer Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt nachgehen kann.
  • Wie wirkt sich eine sehr kurze Ehezeit aus?
     
    Wenn keine Kinder vorhanden sind, besteht ggf. kein Unterhaltsanspruch. Von einer „kurzen Ehedauer“ spricht man i. d. R., wenn zwischen Eheschließung und Zustellung des Ehescheidungsantrages an den Ehegatten max. drei Jahre liegen.
  • Was ist eine Erwerbsobliegenheit?
     
    Die Verpflichtung, durch eigene Erwerbstätigkeit Einkünfte zu erzielen. Beachte: Bei einer Erwerbsobliegenheit ist ggf. durch entsprechende Bewerbungsunterlagen nachzuweisen, dass eine Beschäftigung trotz erheblicher Anstrengung nicht zu finden war. Sonst droht die Zurechnung fiktiver Einkünfte bei dem Unterhaltsgläubiger!

Zugewinnausgleich

  • Was bedeutet Zugewinnausgleich?
     
    Anfangsvermögen der jeweiligen Ehegatten bei Eheschließung und Endvermögen bei Zustellung des Ehescheidungsantrages werden für jeden Ehegatten gesondert gegenübergestellt. Wer in der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere (Überschuss Endvermögen über Anfangsvermögen), muss die Hälfte der Differenz zu dem Zugewinn des anderen Ehegatten an diesen auszahlen.
  • Was ist privilegierter Erwerb?
     
    Hiervon spricht man bei Erbschaften oder Schenkungen, die einer der Ehegatten während der Ehe erhalten hat. Sie sind dem Anfangsvermögen zuzurechnen.
  • Wie kann ich das Endvermögen herausfinden?
     Es besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch.
  • Kann ich Vermögensverschiebungen verhindern?
     Zur Absicherung vor Vermögensverschiebungen nach der Trennung besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung! Achtung: Im Trennungsjahr wird der Zugewinn noch durch Vermögensdispositionen beeinflusst! Ggf. hilft ein vorgezogener Zugewinnausgleich, wenn der andere Ehegatte offensichtlich sein Vermögen gezielt reduziert.

Versorgungsausgleich

  • Was regelt der Versorgungsausgleich?
     
    Die Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Kosten

  • Was kostet mich ein Ehescheidungsverfahren?
     
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht feste Gebührensätze vor, die sich an dem „Streitwert“ orientieren. Der Anwalt kann die Kosten entsprechend vorab abschätzen.
  • Was ist Verfahrenskostenhilfe?
     
    Wer die Kosten des Verfahrens nicht selbst aufbringen kann, kann – ggf. durch seinen Anwalt – bei dem zuständigen Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen, die sodann die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten abdeckt. Ggf. sind die Kosten in Raten abzuzahlen. Formulare und Beratung zur Verfahrenskostenhilfe gibt‘s beim Anwalt.

Sonstiges

  • Unterhaltsvorschuss:
     
    Wird für Kinder kein Unterhalt gezahlt, so besteht die Möglichkeit, von der „Unterhaltsvorschusskasse“ Unterhaltszahlungen zu erlangen – auf Antrag!
  • Wohngeld:
     
    Wird bei sehr beengten wirtschaftlichen Verhältnissen durch staatliche Stellen auf Antrag gezahlt.
  • Hafte ich für die Schulden meines Ehegatten?
     
    Nicht, wenn es sich um Verbindlichkeiten des Ehegatten handelt, für die dieser allein unterschrieben hat – es sei denn, Sie leben in Gütergemeinschaft. Ohne weitere Regelungen greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, d. h. keine automatische Mithaftung!
  • Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
     
    Kann, muss aber nicht – ob der Abschluss sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu prüfen!

Abschließende wichtige Hinweise:

  • Ändern Sie ggf. Passwörter, Kontovollmachten, Bezugsrechte, Testament etc.!
  • Unterzeichnen Sie keine Vereinbarungen, bevor Ihr Anwalt sie geprüft und für gut befunden hat. Ansprüche könnten durch die Vereinbarung unbeabsichtigt verloren gehen!
  • Vertrauen Sie nicht auf Aussagen Dritter, jeder Fall ist anders gelagert und bedarf einer eigenen Prüfung!
  • Rechtsprechung und Gesetzgebung unterliegen einem ständigen Wandel. Alte Eheverträge könnten z. B. aufgrund neuerer Rechtsprechung unwirksam sein.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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