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Widerrufsrecht bei Bestellung Treppenlift? BGH sagt ja!

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem für die Fachwelt überraschenden Urteil  vom 20.10.2021 (I ZR 96/20) ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und entschieden, dass Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. via Internet) ein gesetzliches Widerrufsrecht haben, auf welches sie das Unternehmen hinzuweisen hat.

In dem durch das Gericht zu entscheidenden Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen ein Unternehmen geklagt, welches Treppenlifte vertreibt, da dort die Auffassung vertreten wurde, dass Verbrauchern bezüglich der Kurventreppenlifte kein gesetzliches Widerrufsrecht zustehe.

Das beklagte Unternehmen wurde durch den BGH verurteilt, weil dessen Werbung mit der Angabe, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers wettbewerbswidrig sei und das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Kunden über das bestehende Widerrufsrecht zu informieren.

Der BGH hat entscheidend darauf abgestellt, dass es sich dabei umeinen Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB handelt und dass dieser nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Schwerpunkt des angestrebten Vertrags nicht auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz am zu liefernden Treppenlift liege, sondern auf der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, das zu einem wesentlichen Teil in der Anfertigung einer passenden Laufschiene und ihrer Einpassung in das Treppenhaus des Kunden besteht. Bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, der durch eine individuell erstellte Laufschiene auf die Wohnverhältnisse des Kunden zugeschnitten wird, stehe für den Kunden nicht die Übereignung, sondern der Einbau eines Treppenlifts als funktionsfähige Einheit im Vordergrund, für dessen Verwirklichung die Lieferung der Einzelteile einen zwar notwendigen, aber untergeordneten Zwischenschritt darstellt.

Sollten Sie kürzlich einen Treppenlift gekauft haben, lassen Sie durch Ihren Rechtsanwalt prüfen, ob ein Widerrufsrecht besteht.


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