Wie bekomme ich Kindergeld im Ausland?

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Viele meiner Mandanten, die im Ausland leben oder planen auszuwandern wollen wissen wie sich der Umzug auf den Erhalt von Kindergeld auswirkt.

Dabei muss zunächst unterschieden werden wie man überhaupt Kindergeld der deutschen Familienkasse erhalten kann.

Zunächst einmal besteht die Möglichkeit nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) Kindergeld zu erhalten. Hierfür muss man nach Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland nach § 1 Abs. 2 EstG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein oder sich nach § 1 Abs. 3 EstG als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen.

1. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EstG

Hierzu zählen Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages zu einer Behörde auch weiterhin als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden können. Dabei muss die Tätigkeit nicht direkt für eine Behörde ausgeübt werden, sondern es kann bereits ausreichen, dass die Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird. Hierunter fallen daher häufig auch Mitarbeitern von NGOs oder Hilfsorganisationen.

2. Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EstG

Hiermit sind die sogenannten Grenzpendler gemeint. Also Personen, die in grenznahen Regionen leben und im Ausland tätig werden. Wenn diese die Einkommensgrenzen einhalten, kann sich ein Anspruch auf Kindergeld ergeben.

3. Kindergeldanspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Zu den anspruchsberechtigten Personengruppen des BKGG zählen beispielsweise ins Ausland entsandte Missionare und Entwicklungshelfer, Diplomaten oder Ehegatten von in Deutschland stationierten NATO-Truppen, die eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen.

Insoweit gibt es eine Menge Möglichkeiten auch im Ausland Kindergeld zu erhalten. Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf, wenn ich Sie diesbezüglich beraten kann.



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