Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?

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Gestaltung eines privatschriftlichen Testaments

Ein in Deutschland rechtsgültiges Testament muss vom Erblasser eigenhändig verfasst und unterschrieben sein, sofern es nicht notariell beurkundet ist. Testamente, die z. B. von einer dritten Person handschriftlich niedergelegt und vom Erblasser dann unterschrieben werden, sind ungültig. Auch wenn nur Teile eines Testaments mit der Schreibmaschine geschrieben sind, führt dies in der Regel zur Nichtigkeit.

Notarielles Testament

Alternativ zum privatschriftlichen Testament kann der letzte Wille auch zur Niederschrift eines Notars errichtet werden. Insbesondere wenn zum Nachlass Grundstücke gehören, empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments beim Notar, weil dann nach Tod des Erblassers die Erbfolge und damit der Rechtsübergang im Grundbuch in den meisten Fällen ohne Erbschein eingetragen werden kann. Der Notar trägt außerdem dafür Sorge, dass das Testament beim Amtsgericht ordnungsgemäß hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird.

Die richtige Formulierung ist entscheidend

Vielfach werden in privatschriftlichen Testamenten nicht die richtigen juristischen Begrifflichkeiten verwendet. Dies führt dazu, dass ein Testament im Nachhinein ausgelegt werden muss und dabei häufig nicht das Ergebnis erreicht wird, welches sich der Erblasser vorgestellt hat. Zum Beispiel werden die Begriffe Erbe und Vermächtnis oder Vorerbe, Nacherbe und Schlusserbe nicht richtig verwandt. Ein Notar etwa kann hier sachgerechte Hilfe leisten und einen juristisch eindeutig formulierten Text erstellen.


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