Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis? Vorladung, Strafbefehl, Anklage

  • 3 Minuten Lesezeit

Zwar noch kein Führerschein gemacht, aber schon einmal ein paar Runden mit dem Auto eines Freundes drehen? Fahrerlaubnis entzogen, aber fahren kann man ja trotzdem noch, solange man nicht erwischt wird, oder?

Möglich ist das natürlich. Strafbar ist es aber auch. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die leider auch häufig mit einer Haftstrafe endet.

Grund genug sich einmal mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen auseinanderzusetzen.

Welche Strafe gibt es für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

In der Regel wird Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

In bestimmten Fällen ist die vorgesehene Strafe aber geringer. Zum Beispiel wenn man nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig ohne Fahrerlaubnis fährt. Hier droht dann nur noch eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Problematisch ist der Teufelskreis, der in Gang gesetzt wird. Mit der Verurteilung wird eine Führerscheinsperre zwischen 6 Monaten und 5 Jahren ausgesprochen. Erst nach der Sperre kann man die Neuerteilung beantragen. Ob man die Fahrerlaubnis erteilt bekommt, hängt dann von dem zuständigen Amt ab. Es besteht hier ein Ermessen und es erfolgt eine Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der ganze Vorgang dauert oft so lang, dass viele doch wieder ohne Fahrerlaubnis fahren.

Mache ich mich auch strafbar, wenn mein Führerschein zuvor beschlagnahmt wurde?

Auch wenn der Führerschein von den Strafverfolgungsbehörden zuvor zu Beweiszwecken beschlagnahmt wurde und man trotzdem fährt, kann man sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Auch hier droht aber eine geringere Strafe. Nämlich eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.

Was ist also der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein?

Dass Fahrerlaubnis und Führerschein dasselbe seien, ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Der Unterschied ist aber von großer Bedeutung.

Die Fahrerlaubnis ist – wie der Namen schon sagt – die Erlaubnis zu fahren. Der Führerschein ist quasi die Bescheinigung hierzu, die man bei sich trägt.

Es fehlt an der Fahrerlaubnis, wenn man – wie es der Volksmund sagt – „den Führerschein nie gemacht hat“ oder wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Wird einem durch ein Fahrverbot etwa nach einem Blitzer „nur“ der Führerschein weggenommen, hat man noch seine grundsätzliche Erlaubnis zu fahren, aber nicht in dem Zeitraum. Wenn man ihn dann aber am Ende der Zeit, für die er entzogen wurde, wieder bekommt, darf man wieder wie zuvor fahren.

Wurde einem die Fahrerlaubnis entzogen, muss man den Führerschein komplett neu machen. In der Regel ist aber auch das erst nach einer bestimmten vom Gericht festgesetzten „Sperrfrist“ möglich. Oft verbunden mit dem „Idioten-Test“, der MPU.

Kann mir bei Fahren ohne Fahrerlaubnis noch etwas anderes, als eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen?

Ja. Unter bestimmten Umständen kann zum Beispiel das Fahrzeug, mit dem Sie gefahren sind, eingezogen werden.

Das nämlich beispielsweise dann, wenn man deshalb ohne Fahrerlaubnis fährt, weil einem zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Diese Folge droht auch, wenn man fährt, obwohl ein Fahrverbot in einem vorherigen Strafverfahren ausgesprochen wurde oder man in den letzten 3 Jahren schon einmal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann also durchaus einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, empfiehlt sich also trotz der recht niedrigen Strafandrohung der Weg zum Anwalt.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): ©Adobe Stock/yavdat

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Wilke

Beiträge zum Thema