Wie läuft eine Verfassungsbeschwerde ab?

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Bei fast jeder juristischen Angelegenheit spielen Termine und Fristen eine Rolle. Bei der Verfassungsbeschwerde gilt dies in sehr viel größerem Maße.

Dies liegt in erster Linie daran, dass sich der Anwalt, der die Verfassungsbeschwerde übernimmt, zunächst einmal in ein komplexes Verfahren und die Akten mehrerer Instanzen einlesen muss. Außerdem müssen die fachrechtlichen Gegebenheiten nun erst noch in das Verfassungsrecht „übersetzt“ werden, um eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde formulieren zu können.

Schließlich ist die – ohnehin schon knappe – Monatsfrist weder verlängerbar noch kann sie durch eine Beschwerdeerhebung „pro forma“ gewahrt werden. Vielmehr muss die gesamte tragfähige Begründung am Ende der Frist vorliegen, ebenso müssen alle Unterlagen (oft mehrere hundert Seiten) bis dahin beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen sein. Eine Übersendung in elektronischer Form ist leider bis heute nicht zulässig.

Daher möchte ich Ihnen in diesem Artikel darstellen, wie der Ablauf einer Verfassungsbeschwerde (idealerweise) funktioniert:


1. Schritt: Vorbereitung

Für die Vorbereitung ist eine zügige Übersendung der Unterlagen unerlässlich. Dies funktioniert am besten per E-Mail, über den elektronischen Rechtsverkehr (beA) mit Ihrem vorherigen Anwalt oder – wenn Sie im Großraum München wohnen – durch persönliche Übergabe.

Nach Vorprüfung durch die Kanzlei werde ich Ihnen mitteilen, ob ich diese Verfassungsbeschwerde übernehmen kann und welche Kosten anfallen werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, erhalten Sie das Unterlagenheft mit allen notwendigen Dokumenten wie Vollmacht und Mandatsvertrag.

Unmittelbar danach beginnt dann die Vorstrukturierung der Verfassungsbeschwerdeschrift durch mich persönlich. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter erhalten Rechercheaufträge zu Einzelfragen.

Innerhalb von maximal zwei, drei Tagen liegen dann die ersten belastbaren Ergebnisse vor, die dann in einer Kanzleikonferenz besprochen werden.


2. Schritt: Formulierung

Diese Ergebnisse genügen dann, um die weiteren Schritte zu planen und bereits ein Gerüst für die Argumentation erstellen zu können. An einigen Stellen wird die Begründung bereits ausformuliert, an anderen bleibt es vorerst noch bei Stichpunkten oder es werden Platzhalter verwendet.

Zugleich ist dieser Schritt besonders wichtig, weil oft erst die Formulierung noch Lücken offenbart oder auch zusätzliche Ansatzpunkte sichtbar werden.

Die erste vorzeigbare Version wird Ihnen dann bereits per E-Mail übersendet. Mit dieser können Sie wahrscheinlich noch nicht viel anfangen, Sie sehen daran aber, dass unsere Arbeit langsam Gestalt annimmt.


3. Schritt: Überarbeitung

Diese ersten Versionen müssen dann immer weiter überarbeitet und verbessert werden. Dabei muss der Sachverhalt (Was ist passiert?) und die Rechtslage (Was folgt juristisch daraus?) dargestellt werden. Den juristischen Teil übernimmt selbstverständlich die Kanzlei. Falls Sie aber Fehler oder Ungenauigkeiten im Sachverhalt feststellen, teilen Sie uns das bitte sofort mit.

Sporadisch werden neue Kanzleikonferenzen stattfinden, um den Sachstand zu besprechen, letzte Verbesserungen zu planen und die bisherigen Ergebnisse kritisch gegenzulesen.

Sie erhalten dann immer wieder neue überarbeitete Versionen, jeweils gekennzeichnet mit einer Entwurfsnummer, wobei die Unterschiede manchmal kleiner und manchmal größer sein werden.


4. Schritt: Einreichung

Bis zum Ende der Frist müssen alle Seiten der Verfassungsbeschwerde und der Anlagen beim Gericht eingetroffen sein. Dies muss aber nicht gleichzeitig geschehen.

Darum werden umfangreiche Anlagen meist vorab per Post gesendet, damit diese auf jeden Fall in der Frist vorliegen und man sich gegen Fristende auf die eigentliche Sacharbeit konzentrieren kann. Die Verfassungsbeschwerdeschrift selbst (einschließlich eventuell noch nicht vorab gesendeten Anlagen) wird dann per Fax innerhalb weniger Minuten übertragen.

Besonders wichtig ist auch, dass die Vollmacht für die Verfassungsbeschwerde im Original vorgelegt wird. Diese wird daher in jedem Fall postalisch übersandt. Genau deswegen erhalten Sie von meiner Kanzlei auch immer sicherheitshalber zwei Exemplare der Vollmacht, die Sie bitte beide handschriftlich unterzeichnen.


Zusammenfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist kompliziert und formalistisch – sogar, wenn alles glatt geht. Es wird immer irgendwelche Probleme oder unvorhergesehene Hindernisse geben. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, mit Ruhe und Erfahrung an die Konzeption und Formulierung der Verfassungsbeschwerde heranzugehen.

Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde viel zu komplex, um sie einfach an einem normalen Bürotag herunterzuschreiben. Sie benötigt ein permanentes Feilen und Überarbeiten, am besten durch mehrere kompetente Juristen, die alle ihre eigene Sichtweise haben und so gemeinsam für eine überzeugende Darstellung sorgen.

Ohne eine Spezialisierung auf das Verfassungsrecht und das Recht der Verfassungsbeschwerde ist das für einen Rechtsanwalt praktisch nicht zu bewerkstelligen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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