Wie schreibt man ein Testament?

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Ratgeber für Erblasser


Ein Testament kann man ohne Notar oder Anwalt selbst errichten. In diesem Beitrag verraten Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht die Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen rund um die Errichtung eines Testaments.

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Brauche ich ein Testament?

Ein Testament benötigen sie, wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht optimal ist und/oder sie neben der Erbenstellung noch andere Dinge regeln wollen. Es gibt nur sehr wenige Konstellationen, in denen ein Testament nicht sinnvoll ist.

Bin ich daran gehindert, ein Testament zu errichten?

Kein Testament können Sie errichten, wenn Sie testierunfähig sind, z.B. weil Sie an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt sind. Außerdem sind Sie in Ihrer Testierfreiheit beschränkt, wenn Sie an einen früheren Erbvertrag oder an ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit Bindungswirkung gebunden sind.

Welche Formvorschriften müssen beachtet werden?

Wenn Sie ein Testament schreiben, müssen Sie das vollständig handschriftlich tund und auch unterschreiben. Neben dem eigenhändigen Testament ist aber auch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen durch Beurkundung bei einem Notar möglich.

Was ist eine Erbeinsetzung, was ein Vermächtnis?

Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger und rückt damit in die Stellung des Erblassers ein - gegebenenfalls gemeinsam mit anderen in einer Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat dann eine Erbquote am Gesamtnachlass. Mit einem Vermächtnis wird dagegen lediglich ein Vermögenswert zugewendet. Der Erbe muss dann dem Vermächtnisnehmer im Erbfall diesen Vermögenswert übertragen.

Wie kann man Angehörige im Testament enterben?

Man kann Personen ausdrücklich enterben, oder dadurch, dass man andere Personen als Erben einsetzt. Auch nahe Angehörige können enterbt werden. Kinder und Ehegatten haben dann aber ein Pflichtteilsrecht. Das gilt auch für Eltern oder Enkel, soweit diese gesetzliche Erben wären. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts und kann vom Erben gefordert werden.

Sollten Paare ein gemeinsames Testament errichten?

Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu schreiben. Dass ist sinnvoll, wenn sie sich absichern wollen und sich zu diesem Zweck gegenseitig als Alleinerben einsetzen, wie beim sogenannten Berliner Testament. Dann kann der andere Ehegatte dieses Testament grundsätzlich nicht heimlich widerrufen und nach dem Tod des anderen auch nicht mehr ändern (Bindungswirkung).

Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn der Nachlass komplex und/oder besonders werthaltig ist und die Erben (noch) nicht in der Lage sind, sich so um den Nachlass zu kümmern, wie der Erblasser das wünscht. Ein Testamentsvollstrecker kann auch dann sinnvoll sein, wenn bei der Abwicklung der Erbschaft Streit wahrscheinlich ist.

Welche sonstigen Regelungen kann ich im Testament treffen?

Wer ein Testament schreibt, kann dem Erben auch Auflagen auferlegen oder auch eine Vor- und Nacherbschaft anordnen, um das langfristige Schicksal des Nachlasses zu bestimmen. Eltern von minderjährigen Kindern sollten auch Regelungen hinsichtlich einer Vormundschaft bzw. des Sorgerechts treffen.

Muss man beim Testament auf die Erbschaftsteuer achten?

Wer in welcher Höhe erbt bzw. Vermächtnisnehmer wird, hat Einfluss auf die Erbschaftsteuer. Im Idealfall nutzt man die persönlichen Freibeträge der Erben und hat auch etwaige Steuerbefreiungen - zum Beispiel für das Familienheim - im Hinterkopf, wenn der Nachlass verteilt wird.

Wann sollte man den letzten Willen mit einem Rechtsanwalt hinzuziehen?

Wer ein Testament schreibt, sollte das grundsätzlich von einem Rechtsanwalt prüfen oder besser gleich nach den konkreten Vorstellungen entwerfen lassen. Da das Erbrecht sehr komplex ist, fällt es Laien schwer, die korrekten rechtssicheren Formulierungen zu finden. Das gilt übrigens auch für Rechtsanwälte, die weder über Erfahrung noch eine Spezialisierung im Erbrecht verfügen.

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