Wie Sie eine (-n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in der Türkei bevollmächtigen können

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Im Gegensatz zur deutschen Regelung über die Bevollmächtigung ist nach dem türkischen Gesetz die notarielle Bevollmächtigung Voraussetzung für die Prozess- bzw. Rechtsvertretung. 

1. Die allgemeine Prozessvollmacht

a) Türkische Staatsbürger können diese Vollmacht sowohl beim türkischen Konsulat als auch beim deutschen Notar ausstellen lassen

Die allgemeine Prozessvollmacht können türkische Staatsbürger beim türkischen Konsulat durch den türkischen Notar ausstellen lassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Personalausweises durch den Vollmachtgeber. Der türkische Notar befragt den Aussteller konkret, wofür die Vollmacht ausgestellt werden soll. Dies ist aus der Sicht der türkischen Behörden und insbesondere aus der Sicht von Banken (z.Bsp. bei Vermögensrecherche in Erbsachen) von Vorteil, da diese explizit die Handlung des/-r Bevollmächtigten sehen möchten. Das türkische Notariat hat für alle Arten der Handlungs- und Vertretungsvollmacht seine eigene Vorlage. Der Vollmachtstext wird damit durch das Notariat erstellt und durch den Vollmachtgeber unter Vorlage des Ausweises unterzeichnet. Diese Vollmacht kann direkt durch den Bevollmächtigten eingesetzt werden. 

b) Deutsche Staatsbürger werden zur Ausstellung einer allgemeinen Prozessvollmacht an einen deutschen Notar ihrer Wahl verwiesen 

Deutsche Staatsbürger können die allgemeine Prozessvollmacht nicht beim türkischen Konsulat ausstellen lassen. Diese werden zur Ausstellung einer allgemeinen Vollmacht an den deutschen Notar Ihrer Wahl verwiesen. Ausgenommen sind deutsche Staatsbürger, die ehemalig türkische Staatsbürger waren, mit Erlaubnis aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgetreten sind und in Besitz einer sogenannten Mavikart sind. 

c) Apostillierung durch das zuständige Gericht in Deutschland

Wird eine Vollmacht beim deutschen Notar ausgestellt, muss diese anschließend apostilliert werden, bevor diese in der Türkei durch den Bevollmächtigten eingesetzt werden kann. Der/Die Vollmachtgeber/-in muss den Notar darauf hinweisen, dass die Vollmacht für das Land Türkei bestimmt ist. Diese wird dann durch das Notariat an das zuständige Gericht mit der Bitte um die Apostillierung der Vollmacht versendet. Gegen eine Gebühr wird die apostillierte Vollmacht durch das Gericht  an den/die Vollmachtgeber/-in zugeschickt. Die apostillierte Vollmacht wird dann dem/-r bevollmächtigten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausgehändigt. Diese(-r) muss die apostillierte Vollmacht jedoch nicht einsetzen bevor diese durch einen vereidigten Dolmetscher in der Türkei übersetzt und notariell beglaubigt wird. Damit wird die Vollmacht in türkischer Sprache verständlich gemacht und mit der Beglaubigung die Echtheit der Urkunde bezeugt.     

2. Die besondere Prozessvollmacht in Familien- und Erbsachen mit Foto 

Die besondere Prozessvollmacht in Erbsachen ist eine spezielle Vollmacht und nennt sich im Türkischen "Düzenleme şeklinde vekaletname". Im Gegensatz zu allgemeiner Prozessvollmacht wird sie mit einem Foto versehen. Auch in Scheidungssachen muss die Vollmachtsurkunde mit einem Foto versehen werden und explizit für den Scheidungsantrag ausgestellt sein. Dies gilt nicht für die Scheidungsanerkennungsklage. Hierfür reicht die Vollmacht ohne Passfoto. Es ist immer wichtig, dem Notar genau mitzuteilen, wofür die Vollmacht ausgestellt werden soll. In diesem Zusammenhang sollte der Inhalt daher mit dem /-r zu beauftragenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vorher genau besprochen werden. Da hier die ausstellende Behörde eine türkische Behörde ist, bedarf die Vollmacht keiner Apostille. 

Für diese besondere Vollmacht können sowohl türkische als auch deutsche Staatsbürger das türkische Konsulat aufsuchen, da die Vorlage hierfür strikt eingehalten werden muss. Diese Vorlage kann jedoch auch durch einen deutschen Notar beglaubigt werden, soweit Ihnen diese durch den Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Verfügung gestellt werden kann. Jedoch empfehle ich zur Ausstellung einer besonderen Vollmacht, insbesondere in Erbsachen, das türkische Konsulat aufzusuchen! Hier wird die Vollmachtsurkunde inhaltlich auf die türkischen Anforderungen genau abgestimmt.   

3. WICHTIGE HINWEISE

a) Der Termin bei dem türkischen Konsulaten wird online jeweils auf der Webseite vereinbart (Achten Sie bitte auf die pandemiebedingte lange Wartezeit von etwa 4-6 Wochen)

b) Bestellung eines Dolmetschers beim Aufsuchen des türkischen Konsulats 

Suchen deutsche Staatsbürger das türkische Konsulat zur Ausstellung einer besonderen Vollmacht auf und sind jedoch nicht türkischen Sprache mächtig, ist zwingend ein(-e) vereidigte(-r) Dolmetscher(-in) herbeizuholen. Hierfür steht Ihnen online eine entsprechende Dolmetscherliste des jeweiligen Konsulats zur Verfügung, die Sie aufsuchen möchten. 

c) Erforderlichkeit der Personendaten des zu bevollmächtigenden Rechtsanwalts/ der Rechtsanwältin 

In jedem Fall sind die Personendaten und Anschrift der zu bevollmächtigenden Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts beim jeweiligen Notar anzugeben. Der türkische Notar verlangt immer die Personalausweisnummer des/-r zu bevollmächtigenden Rechtsanwalts/Rechtsanwältin, insbesondere die Zugehörigkeit der Rechtsanwaltskammer und der Kanzleianschrift. Hierzu sollten Ihnen diese Daten im Vorfeld durch den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin mitgeteilt werden. 

d) Vollmachtgeberin ist eine (Kapital-)Gesellschaft 

Ist die Vollmachtgeberin eine Gesellschaft, so ist die Vorlage eines Handelsregisterauszuges und einer sog. Musterzeichnungserklärung notwendig. Anhand des Handelsregisterauszuges (dieser muss apostilliert werden) werden die Vertretungsberechtigten der jeweiligen Gesellschaft erkenntlich. Das Erfordernis einer Musterzeichnungserklärung ergibt sich aus dem türkischen Gesetz. Damit soll der Mißbrauch der Unterschrift vorgebeugt werden. Die Unterschriften der jeweiligen Vertretungsberechtigten werden geleistet und die Echtheit durch den Notar beglaubigt. Somit kann man dann sichergehen, dass die richtigen Vertretungsberechtigten die jeweilige Gesellschaft vertreten. 


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