Wirecard AG – Insolvenzverfahren

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Das Amtsgericht München hat am 25.08.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet.

Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren

Der Insolvenzverwalter setzt den Anlegern für die Anmeldung ihrer Forderung eine Frist bis zum 26.10.2020. Betroffene Aktionäre sollten daher nicht zögern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, zumindest einen Teil Ihres Schadens im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.

Eine substantiiert begründete Anmeldung ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Sofern eine korrekte und rechtlich begründete Forderungsanmeldung vorgenommen wird, stehen die Ansprüche der Anleger gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderen Großinvestoren. Wenn also Auszahlungen an die Insolvenzgläubiger erfolgen, werden diese Schadensersatzforderungen gleichermaßen (also nicht nur nachrangig) bedient, wie alle anderen Insolvenzforderungen.

Schadenersatzansprüche gegenüber weiteren Anspruchsgegnern

Neben der Forderung im Insolvenzverfahren stehen Aktionären Schadenersatzansprüche in gleich mehrfacher Hinsicht und gegen unterschiedliche Anspruchsgegner zu. Aus diesem Grund sollten betroffene Aktionäre nicht alles „auf nur eine Karte“ setzten und Ihre Ansprüche nur in eine Richtung prüfen lassen.

Den Schlüssel zum Erfolg, sehen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann daher in einer Gesamtprüfung und der sich daraus ergebenden Geltendmachung gegenüber allen in Betracht kommenden Anspruchsgegner. Nur dadurch beginnt auch der Verzugszins gegenüber der jeweiligen Gegenseite zu laufen.

Neben der Wirecard AG selbst, muss sich auch der Vorstand um den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwerfen lassen. Außerdem stehen Schadensersatzansprüche auch gegenüber der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) im Raum. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen oder sogar aktiv mitgewirkt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin hat inzwischen Fehler eingeräumt.

Aktuelle Berichterstattung

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf vertritt seit Jahren bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Jetzt berichtete auch das ZDF in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei über den Skandal der Wirecard AG. Um den Bericht des ZDF-Magazins Frontal 21 zu sehen, klicken Sie bitte einfach auf das Startbild im oberen Bereich.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren sowie eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Die Fachanwälte der Kanzlei verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Investoren frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB
Neuer Zollhof 1
40221 Düsseldorf
T: 0211-16459440
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