Wirecard Crash – was können Anleger jetzt tun?

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Nachdem am 18.06.2020 der für diesen Tag erwartete Jahresabschluss des Wirecard AG mangels Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfer erneut nicht veröffentlich werden konnte, brach der Kurs der Wirecard Akte dramatisch ein.

Hierzu gab das Unternehmen die Meldung heraus, dass der  Abschlussprüfer mitgeteilt hatten, dass zu Bankguthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise vorlagen.

Betrugsverdacht

Demnach sollten zudem Hinweise vorliegen, wonach dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw aus dem Bereich der Banken, die die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden.

Bereits seit Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch die Financial Times im Januar 2019 unterliegt der Aktienkurs des Unternehmens starken Schwankungen. Eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG brachte keine Entlastung.

unzureichende Information der Öffentlichkeit

Nach den gesetzlichen Regelungen für börsennotierte Unternehmen („Emittenten von Finanzinstrumenten“) sind diese verpflichtet interne Informationen, die sich auf den Aktienkurs auswirken können, so bald wie möglich öffentlich bekannt zu machen.

Hier drängt sich angesichts der schieren Höhe des Fehlbetrags auf, dass der Unternehmensführung bereits vor Veröffentlichung der Ad Hoc Mitteilung  vom 18.06.2020 zu den fehlenden Bankbelegen Kenntnisse von den Vorgängen hatte. Selbst wenn der Unternehmensführung die Vorgänge tatsächlich bis zum 18.06.2020 unbekannt geblieben waren, hätte Wirecard feststellen müssen, dass die internen Organisations- und Überwachungsstrukturen unzureichend waren um solche Eskapaden auszuschließen. Auch hierüber hätte die Öffentlichkeit unseres Erachtens informiert werden müssen.

Schadensersatz für Aktionäre

Investoren können daher unseres Erachtens verlangen, dass ihnen der Schaden ersetzt wird, der Ihnen dadurch entstanden ist, dass die Öffentlichkeit nicht richtig und nicht rechtzeitig über die Versäumnisse und Missstände informiert wurde.

Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen, einen Anwalt mit der Prüfung ihrer Ansprüche zu beauftragen.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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