Wirecard Musterverfahren anschließen - Ab jetzt für sechs Monate möglich

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 13.03.2023 einen Privatanleger als sogenannten Musterkläger im Musterverfahren Wirecard (Az. 101 Kap 1/22) bestimmt. Im nächsten Schritt wird das Gericht die Eröffnung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Bundesanzeiger bekannt machen. Damit ist der offizielle Startschluss für das umgangssprachlich auch Sammelklage genannte Musterverfahren gefallen.

Das wichtigste zur Anmeldung im Wirecard Musterverfahren in Kürze: 

  • Die Anmeldung zum Sammelverfahren kann nur durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erfolgen, es besteht sogenannter Anwaltszwang.
  • Die Anmeldung kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Musterklägers im Bundesanzeiger zu laufen.
  • Die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen im Musterverfahren ist unabhängig von der Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Wirecard Sammelklage: Anmelde- und Verjährungsfristen beachten

Geschädigte, die bisher abgewartet haben, haben ab sofort sechs Monate - also bis Mitte September 2023 - Zeit, ihre Schadensersatzansprüche im KapMuG-Verfahren anwaltlich anmelden zu lassen. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist eine Anmeldung der Ansprüche im Kapitalanlegersammelverfahren nicht mehr möglich. Einzige Alternative ist die Erhebung einer Individualklage bis Ende 2023. Danach droht die Verjährung sämtlicher Schadensersatzansprüche. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Verfahrens gehemmt.

Insbesondere Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung zum Musterverfahren. Über eine Anmeldung im Musterverfahren werden die Wirecard-Anleger*innen über alle Schritte des Sammelverfahrens informiert und können einem möglichen Vergleich mit EY beitreten.

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Seit 28 Jahren gehört die Kanzlei AKH-H zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionäre oder Anleiheinhaber im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind.

Wir prüfen Ihre Schadenersatzansprüche umfassend und kostenfrei und kümmern uns um Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Für das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY übernehmen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten die fristgerechte Einreichung der Anmeldung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Kostenübernahme. Alle, die nicht rechtsschutzversichert sind, erhalten vorab eine transparente Kosteninformation und wissen so genau, welche Kosten auf sie zukommen.

Foto(s): @goodluz, Adobe Stock


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