Wirecard: SdK stellt Strafantrag gegen Wirtschaftprüfer von Ernst & Young (EY)

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EY – wegen des Vorwurfs fehlerhafter Testate in dem Bilanzskandal um Wirecard in die Kritik geraten – versucht sich zu rechtfertigen:

Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren“. 

Es stellt sich die Frage, warum EY dies nicht früher gesehen hat. Immerhin hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen jahrelang den Jahresabschlüssen der Wirecard AG ein uneingeschränktes Testat erteilt. Hierzu heißt es verteidigend:

Konspirativer Betrug, der darauf abziele, die Investoren und die Öffentlichkeit zu täuschen, gehe oft mit umfangreichen Anstrengungen einher, systematisch und in großem Stil Unterlagen zu fälschen.“ Auch mit umfangreich erweiterten Prüfungshandlungen sei es „unter Umständen nicht möglich, diese Art von konspirativem Betrug aufzudecken.“ Diese Erklärung ist in zweierlei Hinsicht beachtlich:

Zum einen unterliegt EY als Wirtschaftsprüfer einer Verschwiegenheitspflicht. Die Aussage von EY ist insofern zumindest unter diesem Gesichtspunkt bemerkenswert. Kein alltäglicher Vorgang.

Zum anderen kann sich EY nicht damit verteidigen, dass es deutliche Hinweise auf einen umfassenden Betrug gäbe, dieser aber jahrelang unentdeckt blieb.

Entlastendes erklärt der Wirtschaftsprüfer in seiner Erklärung nicht. EY muss sich fragen lassen, ob überhaupt Saldenbestätigungen für die Treuhandkonten vorlagen und welche Bestätigungen es gab. Die philippinischen Banken wiesen zumindest darauf hin, dass „die Fälschungen klar erkennbar“ gewesen seien. Darüber hinaus ist schon juristisch zu beanstanden, dass EY die Bilanzierung der Treuhandkonten als Zahlungsmitteläquivalente testiert hat. Dies ist nicht unumstritten. Im Testat findet sich keine Aussage hierzu. Wie hat EY das Risikomanagementsystem von Wirecard geprüft? Spannende Fragen, die alle zu einer Haftung von EY führen können.

Wirklich unentdeckt blieben die Unstimmigkeit innerhalb des Konzerns auch nicht. Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass EY das Testat für den Jahresabschluss der Wirecard-Tochter Wirecard Singapore Pte. Ltd. in Singapur für das Jahr 2017 verweigert hatte, weil „weder die Angemessenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen ist“ . Es war nicht möglich den Umfang der möglichen Anpassungen abzuschätzen, die insoweit erforderlich sein könnten. Es gab „keine ausreichenden Erklärungen für bestimmte Buchhaltungsunterlagen und Transaktionen.“ Im Konzernabschluss der Wirecard AG fand sich kein entsprechender Hinweis. Das Testat wurde uneingeschränkt und ohne jeden Hinweis auf diese Unstimmigkeiten der Konzerntochter erteilt.

Auch die SdK (Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V.) hat die Verteidigungsposition des Wirtschaftsprüfers nicht überzeugt. Am 26. Juni 2020 hat diese nach eigenen Angaben Strafantrag gegen drei Wirtschaftsprüfer von EY wegen der fehlerhaft erteilten Testate, Kapitalanlagebetrug und Beihilfe zum Kreditbetrug gestellt.

Wir – eine Kooperation zwischen der Kanzlei Schirp & Partner mbB und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher – sind davon überzeugt, dass Ernst & Young wirtschaftlich der beste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger ist. Nachdem wir bereits eine erste Sammelklage eingereicht hatten, bereiten wir weitere Sammelklagen gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young vor.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://schirp.com/de/wirecard/ oder https://ey-klage.de

Wenn Sie an einem derartigen Vorgehen interessiert sind, wenden Sie sich gerne an uns.



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