Wirecard – wie wehre ich mich, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

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Ich hatte vor einiger Zeit bereits angedeutet, dass eine Insolvenz bei Wirecard drohen könnte. Diese ist nunmehr seitens Wirecard beantragt worden. Es muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Verbraucher dadurch erhebliche Verluste bis zum Totalverlust realisieren müssen, obwohl sie auf den ersten Blick nicht in ein „Zockerpapier“, sondern immerhin in einen DAX-Wert investierten. Im Gegensatz zur Insolvenz von Lehman-Brothers im Jahre 2008 scheinen nunmehr aber strafrechtlich relevante Umstände vorzuliegen. Milliardenbeträge verschwinden nicht so einfach, falls sie tatsächlich jemals vorhanden waren.

Wer könnte haften?

Es ergeben sich hier mehrere mögliche Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche.

Bank oder Vermittler

Sollten Sie die Aktie oder darauf basierende Derivate oder z. B. Zertifikate mit dem Basiswert Wirecard nach Beratung durch eine Bank oder einen freien Vermittler erworben haben, ohne dass man sie auf die z. B. in der Financial Times seit Jahren (Insbesondere ab Anfang 2019) zu lesenden „Probleme“ hingewiesen hat, so ist zu prüfen, ob Ihr Berater Sie z. B. ausreichend über negative Presseberichterstattung hingewiesen hat. Ein Hoch auf den investigativen Journalismus!

Personen bei Wirecard

Zu denken ist auch an eine Haftung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) von Wirecard. Hier ist gegenwärtig allerdings die öffentlich bekannte Faktenlage so dünn, dass an sich noch keine Äußerungen getroffen werden können. Erst wenn bekannt wird, wie es überhaupt zum Verschwinden der Beträge kam, können hier belastbare Aussagen getroffen werden.

Wirtschaftsprüfer

Auch an eine Haftung der Abschlussprüfer kann gedacht werden, wobei auch hier Aussagen erst möglich sind, wenn bekannt ist, wie es zum Skandal kam. Erst dann kann beurteilt werden, ob die Prüfer überhaupt eine Möglichkeit hatten, unrichtige Unterlagen etc. überhaupt erkennen zu können.

Aufsichtsbehörde – Bafin

Obwohl die Bafin an sich nur im öffentlichen Interesse tätig wird, kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Staatshaftung ist nicht ausgeschlossen, falls sich herausstellen sollte, dass die Bafin ihren Aufgaben nicht nachkam.

Bereits jetzt bringen sich Anwaltskollegen in Stellung und werben mit einer Sammelklage oder einem Musterfeststellungsverfahren. Insbesondere aber, wenn es sich um Ansprüche gegen eine Bank oder einen Vermittler handelt kommt es auf die individuellen Umstände, insbesondere dem Inhalt des Beratungs- oder Verkaufsgespräches an. Derartige Fälle sind vom Grundsatz her schon eher ungeeignet, gemeinsam mit anderen Geschädigten eine Rechtsdurchsetzung zu versuchen, da jedes Beratungsgespräch unterschiedlich gelaufen sein kann. Insbesondere hier ist es wichtig, dass Ihr Anwalt auf Ihren ganz konkreten Fall eingeht und individuell vorträgt.

Auch ist zu bedenken, dass derartige kollektive Verfahren in der Regel sehr lange dauern und unter Umständen doch noch eine individuelle Klage folgen muss.

Für eine kollektive Rechtsdurchsetzung mögen allerdings unter Umständen geringere Kosten sprechen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche den Fall abdecken muss, so spielt dieses Kostenargument keine Rolle mehr, da die Versicherung für die Kosten aufkommt. Bevor Sie einen Anwalt mandatieren, sollte dieser daher prüfen, ob die Versicherung Ihnen nach den Bedingungen Rechtsschutz geben muss.

Dazu sind wir von Juest+Oprecht gerne bereit. Rechtsanwalt Husack als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt hier über eine langjährige Expertise mit Wertpieren aus der „Lehman-Zeit“ und der Zeit davor.



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