Wissenswertes zum Erbbaurecht

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Wissenswertes zum Erbbaurecht

Unter dem Erbbaurecht versteht man das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten, ohne Eigentümer dieses Grundstücks zu sein. Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, erklärt was diesbezüglich zu beachten ist.


Vorteile des Erbbaurechts
 
Ein Vorteil des Erbbaurechts ist, dass man als Erbbauberechtigter bloß einen Erbbauzins zahlen muss, anstatt ein eigenes Grundstück zu erwerben, erläutert Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Generell gilt, dass der Erbbauzins in regelmäßigen Abständen an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt wird.


Ablauf des Erbbaurechtsvertrags
 
Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, erlischt das Erbbaurecht mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Immobilie auf dem besagten Grundstück geht rechtmäßig auf den Grundstückseigentümer über. Grund hierfür ist, dass die Immobilie als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gilt. Jedoch steht einem grundsätzlich eine angemessene Entschädigung zu.


Höhe der Entschädigung
 
Die auf dem Grundstück gebaute Immobilie ist zwar an den Grundstückseigentümer herauszugeben, jedoch geht man in diesem Falle nicht leer aus. Man erhält eine angemessene Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem Wert, den die Immobilie zum jeweils aktuellen Zeitpunkt hat, weiß Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden weiter.


Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrags
 
Es besteht die Möglichkeit, das Erbbaurecht vor Ablauf des Vertrages zu verlängern, führt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, weiter aus. „Das ist jedoch nur möglich, wenn man sich mit dem Grundstückseigentümer über eine Verlängerung einigt. Zieht man eine Vertragsverlängerung in Erwägung, sollte daher ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer frühestmöglich erfolgen,“ ergänzt Frau Fisch. Empfehlenswert ist allerdings, Verlängerungsoptionen schon im Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen, um Konflikte zu vermeiden.


Bei weiteren Fragen rund um das Thema Erbbaurecht wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.


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