Woran denken bei Trennung und Scheidung? Ein kleiner Leitfaden...

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Trennung, Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich sind für jeden Betroffenen in der Regel Neuland. Mit der nachfolgenden Auflistung möchten wir einen Leitfaden geben, auf welche Punkte Betroffene achten sollten, um ihre Rechte zu wahren und ggf. zu sichern. Die Auflistung ist nicht abschließend, sie soll der oder dem Betroffenen lediglich einen Anhalt bieten:

Trennung

1. Kontenklärung

  • Zugriff auf Bankkonten
  • Lebensversicherungen
  • Bausparverträge

2. Vollmachten ggf. widerrufen

  • Generalvollmacht
  • Kontovollmachten

3. Bezugsrechte ändern

  • Lebensversicherung

4. Getrenntlebensunterhalt

  • Auskunftsanspruch und Inverzugsetzung

5. Kindesunterhalt

  • Auskunftsanspruch und Inverzugsetzung
  • Jugendamtsurkunde/Titel

6. Öffentliche Leistungen

  • ALG II, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Verfahrenskostenhilfe etc.

7. Testament ändern

  • Erbeinsetzung überdenken

8. Wer bleibt in der Ehewohnung?

  • Vertragsanpassung bei Mietwohnung

9. Auskunft zum Vermögen

  • Vermögensverschiebung unterbinden
  • Anfangsvermögen – Nachweise sichern

10. Stichtag der Trennung

  • Auskunft zum Vermögen!
  • Nachweise sichern!

11. Passwörter andern?

Scheidung

1. Ehescheidungsantrag

  • Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • Vollmacht erteilen
  • Antrag nach Ablauf des Trennungsjahres

2. Zugewinnausgleich

  • Auskunftsanspruch
  • Eigene Auskunftserteilung
  • Berechnung und ggf. Geltendmachung

3. Nachehelicher Unterhalt z. B.

  • Betreuungsunterhalt (Erwerbstätigkeit wegen der Kindesbetreuung nicht möglich?)
  • Aufstockungsunterhalt: Klärung ob ehebedingte Nachteile vorliegen

4. Versorgungsausgleich

  • Fragebogen zum Versorgungsausgleich
  • Altersvorsorgeverträge
  • Kontenklärung

5. Öffentliche Leistungen

  • Verfahrenskostenhilfe, Unterhaltsvorschuss, ALG II ...

6. Ehewohnung

  • Einvernehmliche Anpassung des Mietvertrags

Sonstiges

1. Gemeinsames Vermögen

  • Auseinandersetzung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilie etc.
  • Schuldhaftentlassung

2. Sorgerecht/Umgangsrecht

  • Bei wem bleiben die Kinder?
  • Umgangsrecht
  • Sorgevollmacht

3. Steuerklassenwechsel

  • Änderung der Steuerklasse

4. Haushaltsgegenstände

  • Wer bekommt was?
  • Dokumentation des Vorhandenen

5. Häusliche Gewalt

  • Eilrechtsschutz
  • Wegweisung

6. Gemeinsamer Anwalt

  • Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter, er kann und darf nur eine Partei vertreten!

In der Beratungspraxis ist immer wieder zu beobachten, dass Nachweise betreffend das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung schwer zu beschaffen sind. Banken vernichten Unterlagen häufig nach 10 Jahren, sodass ein Rückgriff dann kaum noch möglich ist. Rechtzeitige Sicherung ist hier sehr wichtig.

Der ein oder andere Rechtsanwalt korrespondiert mit seinem Mandanten oder seiner Mandantin via E-Mail, was sehr ärgerlich sein kann, wenn die Passwörter dem/der Gegner/in bekannt sind, der so die Verhandlungstaktik kennt und entsprechend reagieren kann.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass wohlgemeinte Ratschläge aus dem „erfahrenen“ Bekanntenkreis mit Vorsicht zu genießen sind, da jeder Fall anders gelagert ist und einer eigenen Prüfung bedarf.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Matthias Volquardts, Reinfeld

Fachanwalt f. Familienrecht

Rechtsanwälte Luhmann & Volquardts PartGmbB


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