Wurstwelten GmbH – Schadensersatz aufgrund Kapitalanlagebetrug

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Als Unternehmenszweck hatten die Verantwortlichen der Wurstwelten GmbH, einem Unternehmen, welches (noch) im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 40726 eingetragenen ist, Folgendes veröffentlichen lassen:

Das Unternehmen betreibt die Verwaltung und den Betrieb von Einzelhandelsbetrieben aus dem Lebensmittelbereich, insbesondere frische und verpackte Wurst- und Fleischwaren. Ferner handelt das Unternehmen mit Lebensmittelspezialitäten aus aller Welt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen – „Bodenständiges Handwerk mit ständiger Nachfrage am Markt“.

Im Internet finden sich Meldungen, dass angeblich von Mitarbeitern des eingetragenen Vereins Bund der Sparer e. V. (BDS) Verbraucher – wie auch unsere Mandanten – unaufgefordert angerufen worden sein sollen. In dieser Weise sollen Verbraucher dann über die Möglichkeit unterrichtet worden sein, dass Finanzdienstleiter des Unternehmens Sachwertkontor kostenfrei Finanzdienstleistung erbringen und über die Möglichkeit der Investition in Sachwerte unterrichten. Dabei könnten bestehende Versicherungsverträge auf Effizienz geprüft werden. Tatsächlich wurden dann im Rahmen von Hausbesuchen auch Investitionen in interessante, zeitgemäße Anlageprodukte, nämlich Sachwerte, angeboten und beworben.

Durch die Berater, die auch im Internet über den Bund der Sparer e.V. (BDS) als empfehlenswert angepriesen wurden, und z. B. als Mitarbeiter des Sachwert Kontors Augsburg auftraten, wurde dann u. a. die Investition in Sachwerte folgender Unternehmen empfohlen:

  • Wurstwelten GmbH und zwar in Form von „Privatdarlehen“ 
  • Biogasanlage des Unternehmens net search AG durch Abschluss von Kaufverträgen über Miteigentumsanteile an einer Biogasanlage
  • EM Global Service AG durch Abschluss eines „Top Value Sparplanes“ 

Und das mussten Anleger erfahren, die Privatdarlehen der Wurstwelten GmbH gewährt hatten:

Zwischenzeitlich ist vor dem Amtsgericht als Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wurstwelten GmbH eröffnet und durch Beschluss vom 20.06.2017 mangels Masse abgewiesen worden.

Damit können die Anleger, soweit eine Darlehensrückzahlung an sie nicht erfolgt ist, künftig nicht mehr damit rechnen, von der Wurstwelten GmbH Zahlungen zu erhalten, weder Zins- oder Renditezahlungen, erst recht nicht eine Rückzahlung des investierten Geldes.

Betrogene Anleger sollten versierte Anwälte mit der Prüfung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Chancen können dann bestehen, wenn im Rahmen der Vermittlung der Privatdarlehen ein Versprechen angeblicher Sicherheit durch Investition in Sachwerte gemacht wurde. Dann haftet u.E. der in Ihrem Fall tätige Vermittler.

Im Übrigen sind Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Unternehmerinitiatoren und persönlich Verantwortlichen der involvierten Unternehmen zu prüfen und durchzusetzen. Dies verlangt nach unserer vorläufigen Einschätzung eine gezielte Anzeigeerstattung zur Aufklärung des Sachverhaltes gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft aber auch der Finanzaufsicht. Dies, weil ggf. eine nicht erlaubte Art der Unternehmensfinanzierung das Anlagekonzept kennzeichnet.

Gerne können Sie uns Ihre Vertragsunterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln. Wir erteilen ein Angebot für Ihre außergerichtliche Interessenvertretung und weisen darin auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung hin.

Zudem wollen wir ermöglichen, dass die Geschädigten durch zielgerichtete Unterrichtung von Aufsichts- und Ermittlungsbehörden eine Aufklärung firmeninterner Begebenheiten ermöglichen, da wir nach ersten Prüfungen – unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen zivilrechtlicher Forderungen – einen erheblichen Aufklärungsbedarf aufgrund der Unternehmensentwicklung erkennen können.


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