Zweckentfremdungsverbot - Gesetz oder einfach nur Baurecht?

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin die Nutzer von Filesharing wegen Teilnahme an diversen Tauschbörsen ab.

Diesmal vertreten die Anwälte unter anderem die Interessen der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Es geht hierbei um die US-Filmkomödie „Tammy“ aus diesem Jahr, von Regisseur Ben Falcone.

Verlangt wird die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ausgleich einer pauschalisierten Vergleichsforderung, welche sich aus Schadenersatz (600,00 €) und Anwaltskosten (215,00 €) zusammensetzt.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Sach- und Rechtslage nicht wirklich so klar ist, wie in der Abmahnung behauptet wird.

Sie sollten dem Schreiben daher auch Beachtung schenken, denn die Praxis hat gezeigt, dass es lohnenswert ist, sich anwaltlich gegen eine derartige Abmahnung zu wehren, mit dem angepeilten Ziel, keine Zahlung zu leisten und ggf. keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Als Empfänger eines derartigen Schreibens sollten Sie:

  • keinen Kontakt zur gegnerischen Kanzlei aufnehmen,
  • die Abmahnung nicht ignorieren und die gesetzten Fristen nicht verstreichen lassen,
  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen,
  • vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Übermitteln Sie uns das vollständige Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Rechtsanwalt Sascha Tawil

  • Spezialisierung auf Abmahnungen
  • deutschlandweite Hilfe
  • faire Pauschalpreise

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