2023: Software-Audit von Autodesk, BSA oder Microsoft

  • 2 Minuten Lesezeit

I. Sachverhalt

Sie haben eine Aufforderung einer der oben genannten Firmen erhalten, dass Sie Informationen über die auf Ihren Unternehmens-eigenen PCs befindliche Software des jeweiligen Herstellers herausgeben sollen?  Mitunter wird auch eine elektronische Erfassung der installierten Lizenzen in Ihrem IT-Netzwerk vom Softwarehersteller begleitet.

Häufiger Hintergrund für eine solche Anfrage eines Softwareherstellers oder Interessenverbandes ist, dass ein ehemaliger Mitarbeiter, der im Unfrieden Ihr Unternehmen verlassen hat oder - schlimmer noch - sich trotz erheblicher Unzufriedenheit noch in Ihrem Unternehmen befindet, aus Rache und als Whistleblower einen Softwarehersteller oder einen Interessenverband wie die BSA informiert hat, dass sein Arbeitgeber illegale Raubkopien der Software nutzt oder nutzen lässt.

II. Empfehlung

Wenn Sie die Audit-Aufforderung oder -Bitte von einem Softwarehersteller oder Interessenverband erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an mich. Nehmen Sie dagegen keinen Kontakt zum Softwarehersteller oder Verband oder einem von diesem beauftragten Beratungsunternehmen (Consulting-Unternehmen) auf und geben Sie insbesondere keine Informationen heraus. Sie sollten den Softwarehersteller auch keinen Zugang zu Ihrem IT-Netzwerk verschaffen. Hierdurch können Sie sich u.U. datenschutzrechtswidrig verhalten und strafbar machen.

III. Welche Leistungen erhalten Sie? / Warum DAMM LEGAL?

Ich beantworte Ihnen folgende Fragen, und zwar nicht abstrakt (Rechtslage), sondern konkret bezogen auf Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung der spezifischen Sachlage:

1. Sind Sie zur Durchführung eines Software-Audits verpflichtet?
2. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen haben Sie zu erwarten?
3. Welche rechtlichen und technischen Schritte sollen Sie nun unternehmen?
4. Ist der ggf. geforderte Schadensersatz zutreffend berechnet?
5. Gib es alternative Formen, wie die Folgen des Software-Audits behoben werden können?

Die Kanzlei DAMM LEGAL hat bereits zahlreiche Software-Audits der oben genannten Firmen bearbeitet und viele Fälle ohne gerichtliche Auseinandersetzung erledigen können. Dr. Ole Damm ist Fachanwalt für IT-Recht und hat zu einem softwarerechtlichen Thema promoviert. Auf der Kanzlei-Website www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Entscheidungen zum Bereich IT-Recht / Gewerblicher Rechtschutz.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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