Ab 9. November 2021 gilt ein verschärfter Bußgeldkatalog

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Seit dem 9. November 2021 gilt eine neue, punktuell verschärfte Fassung des Bußgeldkataloges (BKat), in dem die Regelgeldbußen für Verstöße gegen Verkehrsregeln aufgeführt sind. Erfasst sind hier nicht nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern auch gegen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Im Fokus der Neuerungen vom November 2021 steht allerdings die StVO. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die Regelungen für Rettungsgassen und das unzulässige Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen und in zweiter Reihe.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Geldbußen nahezu flächendeckend verdoppelt. Der Mindestbetrag liegt nun bei 20 Euro für Überschreitungen bis 10 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei Überschreitungen um mehr als 70 km/h sind jetzt bis zu 800 Euro Regelgeldbuße fällig. Die gute Nachricht insoweit ist aber, dass sich bei den Fahrverbotsregeln und den Punkten in Flensburg trotz höherer Geldbußen nichts ändert.

Anders ist es aber bei den Halte- und Parkverstößen. Hier wurden nicht nur die Geldbußen zum Teil mehr als verdoppelt. Sondern für das unzulässige Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen und in zweiter Reihe fällt nun auch jeweils ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) an, wenn der Verstoß mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht, oder eine bestimmte Zeitdauer überschritten wird. Somit riskiert man nun bereits durch häufigeres Falschparken seinen Führerschein, indem man nicht nur Knöllchen, sondern auch Punkte sammelt. Denn bei Erreichen von acht Punkten in Flensburg gilt der Betreffende als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ und die Fahrerlaubnis wird zwingend entzogen.

Neu ist auch, dass nun ein Monat Fahrverbot droht, wenn man keine Rettungsgasse bildet. 200 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg gab es dafür bisher schon. Und wer auf einer Autobahn oder Landstraße zum schnelleren Vorankommen durch die Rettungsgasse fährt, muss nun auch mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Hinzu kommen dann noch mindestens 240 Euro Geldbuße, bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar bis zu 320 Euro.

Schließlich gibt es auch noch eine Verschärfung bei falschem Verhalten beim Abbiegen. Wer beim Abbiegen geradeausfahrende Fahrzeuge – und dazu zählen auch Fahrräder – nicht durchfahren lässt oder keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und diese dadurch gefährdet, hat nunmehr ein einmonatiges Fahrverbot zu erwarten. Zugleich wurde die Geldbuße auf 140 Euro verdoppelt. Einen Punkt in Flensburg gab es hierfür bisher schon.


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