Der lange Schatten der Vergangenheit – Alt- und Vorschäden beim Autounfall

  • 1 Minuten Lesezeit

Manchmal lauern die Tücken dort, wo man sie gar nicht vermutet. Ein Unfall im hier und jetzt – nicht gerade das, was man wirklich braucht – aber es scheint ein klarer Fall zu sein: Auffahrunfall, der Gegner ist schuld – klare Sache. Ein Gutachten wird erstellt, Stoßfänger muss erneuert werden, Versicherung soll zahlen. 

Versicherungen zahlen aber prinzipiell nicht gern und deshalb wird nach Gründen gesucht, wie man das vermeiden kann. Dafür genügt oft ein Blick in das sogenannte Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Dort sind die bisherigen Schadensfälle des Fahrzeuges gespeichert – auch die, die von anderen Versicherungen reguliert wurden. 

Sollte dort ein Schaden vermerkt sein (und da muss nicht einmal derselbe Bereich des Fahrzeuges betroffen sein, wie beim aktuellen Unfall), verlangt die Versicherung einen Nachweis, dass der Vorschaden sach- und fachgerecht – also nicht nur oberflächlich und billig – repariert wurde. Diesen Nachweis kann man eigentlich nur mit einer Werkstattrechnung führen, ein 3-Zeiler vom Sachverständigen mit ein paar Fotos (Reparaturbestätigung) reicht nicht. Das sehen auch die Gerichte so. 

Wenn man den Reparaturnachweis nicht erbringen kann, sieht es schlecht aus. Dann geht die Versicherung davon aus, dass der Vorschaden nicht richtig oder gar nicht repariert wurde und lehnt die Zahlung ab, auch wenn der Schaden eindeutig von der Gegenseite verursacht wurde. Deshalb sollten Sie die Reparaturrechnungen stets aufbewahren, solange Sie das Auto im Besitz haben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Hendrych

Beiträge zum Thema