Abmahnung CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton

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Uns liegen aktuell mehrere Abmahnungen der Hamburger Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner vor, die unter anderem die Louis Vuitton Malletier, Société par actions simpliiée, Paris, Frankreich, in Markensachen vertritt.

Hintergrund der Abmahnungen für den französischen Hersteller von Luxuswaren ist eine scheinbar grassierende Welle von Rechtsverletzungen durch Kleinunternehmer:innen, die sogenannte "Custom" Artikel hergestellen - auf Wunsch gefertigte vermeindliche Luxuswaren, die eines gemeinsam haben - es sind keine Originalwaren der betroffenenen Luxusmarken.  

Die Anbieter finden sich meist auf Instagram oder anderen Plattformen und scheinen sich wachsender Beliebtheit zu erfreuen. 

Das Grundprinzip ist einfach - es werden Turnschuhe, etwa von Nike, gekauft, die im Einkauf deutlich günstiger sind, als Original-Waren des Luxuslabels - hier Louis Vuitton. Diese Sportschuhe werden mit dem sog. Toile Monogram, das als Unionsmarke geschützt ist, und/oder mit dem LV Zeichen versehen. 

Die Benutzung der Marken von Louis Vuitton stellt in den meisten Fällen eine Verletzung der Markenrechte dar. Zum einen liegt in der Benutzung eine unlautere Rufausbeutung, die das besondere Image und die Wertschätzung der Marke ausnutzt, zum anderen aber besteht Verwechslungsgefahr, da beim Betrachten der Sneakers die naheliegende Möglichkeit besteht, dass man die Ware als Originalware sieht oder eine Verbindung zwischen den Unternehmen Nike und Louis Vuitton knüpft. 

Die Folgen einer Verletzung können gravierend sein - nicht nur droht im schlimmsten Fall eine Strafanzeige - die Kosten der Abmahnung, die nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR berechnet werden, sind enorm. Diese betragen rund 3.200,00 EUR netto. Hinzu kommen Schadenerssatzansprüche, deren Höhe von den erzielten Gewinnen abhängig ist.

Wie auf eine Abmahnung von CBH reagieren?

Nehmen Sie diese ernst und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen, da durch ein Gerichtsverfahren erhebliche weitere Kosten entstehen werden. Es sollte in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nicht die von CBH vorgefertigte, da diese die Rechtsanwaltskosten festschreibt. 

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