AG Hannover beschließt hohe Entschädigungen für verspätete Flüge der TUIfly GmbH

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In zwei aktuellen Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 15.02.2017 wurden Betroffenen der Flugausfälle bei der TUIfly GmbH aus Langenhagen Entschädigungen in Höhe von 800,00 € für ein Rentnerehepaar sowie 2000,00 € für eine fünfköpfige Familie zugesprochen.

Bei einer verspäteten Beförderung ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, Ausgleichszahlungen abhängig von der Flugstrecke, zwischen 250,00 € und 600,00 € pro Passagier zu bezahlen. Der eigentliche Ticketpreis ist hierbei unbeachtlich.

Grundlage ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU, Verordnung Nr. 261/2004/EG.

Grundlage der Ausgleichzahlungsverpflichtung ist die Verspätung, Nichtbeförderung oder aber die Annullierung im Zusammenhang mit einem gebuchten Flug.

Von ihrer Zahlungsfrist befreien kann sich die Fluggesellschaft nur dann, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, die zu einer Nichtbeförderung, Verspätung oder gar Annullierung geführt haben. Im Rahmen einer gerichtlichen Klärung trägt die Fluggesellschaft hierfür die Beweislast.

In den beiden jetzt entschiedenen Fällen versuchte die TUIfly ebensolche außergewöhnliche Umstände ins Feld zu führen, die insbesondere im Herbst 2016 zu einer Streichung von weit über 100 Flügen geführt haben sollen.

Tatsächlich kam es bei der TUIfly GmbH zu einer Krankheitswelle des Kabinenpersonals und der Flugkapitäne, die zu den massiven Flugausfällen führten. Ein Zusammenhang zu den seinerzeitigen Gerüchten um eine Fusion von TUIfly mit der österreichischen Air Berlin Tochter Niki und einer Übernahme durch die arabische Fluglinie Etihad ist zwar denkbar aber nicht beweisbar.

TUIfly sprach in den Verfahren von „wilden Streiks“ ihrer Mitarbeiter in Form der Krankmeldungen und berief sich auf außergewöhnliche Umstände gemäß Art. 5 III der Fluggastrechte-Verordnung.

Dem wollte das Amtsgericht Hannover, welches für sämtliche Klagen gegen die TUIfly GmbH zuständig ist, nicht folgen und verurteilte die Fluggesellschaft.

Sollte Sie also verspätet oder gar nicht mit TUIfly geflogen sein, oder ist Ihnen dieses Schicksal bei einer anderen Fluggesellschaft passiert, lassen Sie Ihre Rechte prüfen und wenden Sie sich an uns.

Über diesen Sachverhalt informiert Sie der auf dem Gebiet des Reiserechts spezialisierte Rechtsanwalt Dirk Witteck.


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