AGB bei Online-Gewinnspielen rechtssicher gestalten

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Wie kann man die AGB bei Online-Gewinnspielen rechtssicher gestalten?

Online-Gewinnspiele sind verlockend. Sie erhöhen die Reichweite und Aufmerksamkeit des Veranstalters und für den Teilnehmer besteht die Aussicht auf einen tollen Gewinn. Um ein solches Online-Gewinnspiel zu veranstalten, sollten aber eine Fülle von Regelungen beachtet werden!

Teilnahmebedingungen bei Online-Gewinnspielen

In Teilnahmebedingungen wird der rechtliche Rahmen des Gewinnspiels geregelt, also Spieldetails.

Die Teilnahmebedingungen müssen klar und eindeutig sein. Sie müssen leicht zugänglich gemacht werden, § 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG. Das ist der Fall, wenn ein leicht zu erkennender und ständig verfügbarer Link angegeben ist. Ein Unterlassen der Bereitstellung stellt einen unlauteren Wettbewerb nach § 5a Abs. 2, 4 UWG dar.

Es müssen folgende Informationen geregelt sein:

  • Wer ist der Veranstalter?
  • Wer ist teilnahmeberechtigt?
  • Wie ist eine Teilnahme möglich?
  • Wann wird der Gewinner ausgelost?
  • Nach welchen Kriterien wird der Gewinner festgelegt?
  • Wann beginnt und endet das Gewinnspiel?
  • Wie wird das Geld ausgeschüttet?
  • Wie lange bleiben die Daten der Teilnehmer gespeichert?

Eine Angabe des Gewinns bedarf es nicht zwingend. Trotzdem wird diese schon aus Marketinggründen oftmals gegeben sein. Dann müssen diese aber auch klar formuliert werden.

AGB - „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“

Diesen Satz verwendet nahezu jeder Veranstalter eines Online-Gewinnspiels. Es wird ausgedrückt, dass die Spielschulden nicht einklagbar sind. Ein Verzicht auf die Inanspruchnahme von Gerichten ist in Deutschland aber unzulässig, sodass diese Klausel keine Auswirkungen hat.

Datenschutzanforderungen bei Online-Gewinnspielen

Auch müssen zur rechtssicheren Gestaltung der AGB bei Online-Gewinnspielen die Datenschutzanforderungen eingehalten werden. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO fordert, dass nur wirklich erforderliche Daten erhoben werden dürfen, sog. Datenminimierung. Die Daten dürfen ausschließlich zum Zweck des Gewinnspiels erhoben werden. Eine anderweitige Verwendung ist nicht zulässig, sog. Zweckbindung.

Die Informationspflichten sind in Art. 13 DSGVO geregelt. Die Teilnehmer müssen über die Art und den Umfang aber auch den Zweck der Datenerhebung und auch Datennutzung informiert werden.

Kopplungsverbot

In Art. 7 Abs. 4 DSGVO ist ein sog. Kopplungsverbot normiert. Dieser formuliert

„Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.“

Somit gilt also eine solche Einwilligung als nicht freiwillig, wenn er die Leistung nur gegen Preisgabe der Daten erhält, obwohl diese nicht erforderlich sind. Dies wird damit begründet, dass die Verbraucher angelockt werden und infolgedessen mit jeder Preisgabe von Daten einverstanden sind unabhängig von der Erforderlichkeit.

Eine Möglichkeit besteht in einer Entkoppelung. Dies ist möglich, indem die Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht hinsichtlich des Gewinnspiels, sondern gesondert und abgetrennt hinsichtlich der Werbung erfolgt.

Möglich ist auch ein Tauschgeschäft im Sinne eines gegenseitigen Vertrags. Die Überlassung der Daten bzgl. des Erhalts der Werbung stellt eine Gegenleistung zur Teilnahme am Gewinnspiel dar. Das Gewinnspiel ist nicht kostenlos.

Veröffentlichung des Gewinners bei Online-Gewinnspielen

Soll der Gewinner nach Ende des Gewinnspiels veröffentlich werden, so bedarf es einer Einwilligung von diesem, die vor der Veröffentlichung gegeben werden muss.

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln

Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen aus Köln berät und vertritt bundesweit in rechtlichen Fragen. 

Haben Sie noch weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung der AGB bei Online-Gewinnspielen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, rufen Sie während unserer Geschäftszeiten an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. 

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