Alexa und GDPR

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Alexa, zusammen mit Siri, Echo und anderen sind zunehmend beliebte und genutzte "virtuelle Assistenten". GDPR ist die europäische Verordnung, die die Regeln festlegt, nach denen personenbezogene Daten von Menschen gesammelt und verwendet werden.

Alexa und die anderen sind die bisher offensichtlichste Manifestation des Internets der Dinge, IoT, das mit dem Aufkommen des 5G-Netzes viel schneller und effizienter wird und viele weitere Funktionen bieten kann.

Solange wir Alexa fragen, wie das Wetter ist, gibt es keine Probleme mit unseren persönlichen Daten. Mit der Erweiterung der Funktionen ergibt sich jedoch ein Problem. Menschen, die Alexa kaufen, müssen vom Händler eine Datenschutzrichtlinie erhalten, in der dargelegt wird, wie ihre persönlichen Daten vom Händler, aber vor allem vom Hersteller von Alexa verwendet werden. Was ist mit anderen Personen in der Familie? Haben Alexa und andere virtuelle Assistenten eine eigenständige Funktionalität; wenn ein Einbrecher nach der Tresorkombination fragt? Oder sagt Alexa, dass sie eine Überweisung in Kryptowährung durchführen soll, die schwer zu verfolgen ist? Wenn verschiedene Personen im selben Haus wohnen, gibt es Bedürfnisse nach Privatsphäre, deren Schutz nicht immer einfach ist. Der Einsatz dieser Geräte auch in der Arbeitsumgebung vervielfacht die zu berücksichtigenden Aspekte.

Abgesehen von der Unterschlagung personenbezogener Daten, für die die GDPR bereits genaue Regeln hat, was ist die Verantwortung für die falsche Verbreitung von Daten durch Alexa? Es hat sicherlich keine rechtliche Subjektivität, in diesem Bereich scheint es zumindest verfrüht. Der Händler, aber vor allem der Hersteller wird also seine IoT-Dienste so einrichten müssen, dass ein unsachgemäßer Betrieb des "Smart Speakers" vermieden wird

Auch das Bewusstsein der Nutzer muss geschärft werden, und es ist auf jeden Fall absehbar, dass es mehrere rechtliche Fragen geben wird, die sich zum Teil strikt auf die Verletzung der Regeln der DSGVO beziehen, zum Teil auf die Folgen einer solchen Datenweitergabe, zum Beispiel im Familienrecht, aber insbesondere auch im Arbeitsrecht und in der Wirtschaft. Bleiben Sie dran.

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