Anspruch verjährt zum Jahreswechsel 2023/2024? — jetzt Anwalt beauftragen und Verjährung hemmen

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Wenn beide Seiten um ihr Recht kämpfen und dafür Zeit, Geld und Nerven investieren können, dann geschieht ihnen irgendwann Recht, indem sich ein Gericht mit den Sach- und Rechtsfragen beschäftigt und das Recht erkennt.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 verjähren Ansprüche, die im Jahr 2020 entstanden sind und der Regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 193, 195 BGB unterfallen. 


Beispielsweise wenn Sie seit 2020 wissen, das Ihnen ein Pflichtteil nach einem Erbfall zusteht, es aber hier noch nicht zu einem Nachlassverzeichnis gekommen ist oder man an anderer Stelle noch im Verfahren hängengeblieben ist, dann verjährt dieser Anspruch zum kommenden Jahreswechsel. Es war dann 12x3 Monate Zeit für außergerichtliche Verhandlungen (bzw. noch 1-12 Monate mehr). Es gibt Erben, die das gerne abwarten, weil die Rechtsverfolgung für den Pflichtteilsberechtigten mit nicht unerheblichen Kosten für Gericht und Anwalt verbunden ist. Rechtsschutz oder PKH decken das nicht unbedingt hinreichend ab.

Ein anderes Beispiel sind offene Rechnungen Ihrer Vertragspartner aus 2020. Dabei kommt es darauf an, über welchen Leistungszeitraum abgerechnet wird, nicht das Datum der Rechnungserstellung. Man hat keinen Vorteil dadurch, dass man Rechnungen erst später stellt.

Verjährung bedeutet, dass anschließend nur noch Ansprüche mit staatlicher Hilfe durchsetzbar sein können, in denen von der Gegenseite die Einrede der Verjährung nicht erhoben wird oder in denen die Verjährung gehemmt wurde. Das geschieht typischerweise dadurch, dass man eine Klage vor Gericht erhebt und ein Aktenzeichen erhält.

Aber warten Sie das Monatsende keinesfalls ab, sondern beauftragen Sie frühzeitig einen Anwalt. Denn auch bei diesen verdichten sich die Aufgaben für die Arbeitstage und man geht selbst in die Ferien oder jedenfalls ein Teil der Mitarbeiter, so dass der Kanzleibetrieb nur eingeschränkt funktioniert.

Schreiben Sie uns an, wenn verjährungshemmende Maßnahmen gewünscht sind. Wir sind auch über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel für Sie da.

Foto(s): Kanzlei Dannecker-Lauren, Wiesbaden

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