Immobilie noch 2022 übertragen?

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Muss ich noch im Dezember zum Notar und meine Immobilie an Ehepartner oder Kinder übertragen? Im Entwurf des aktuellen Jahressteuergesetzes sollen ab dem Kalenderjahr 2023 die Bewertung für Grundbesitz aktualisiert werden. Dies führte medial zu einigem Furor und einem Jahresend-Run auf die Notare, um noch vor Jahresende Grundbesitz irgendwie auf Ehegatten und Kinder zu übertragen.

Ich warne davor, sich allein davon nun zu unüberlegten Veräußerungen hinreißen zu lassen.

Meines Erachtens führen die erwarteten Änderungen kaum zu den als allgemeingültig kolportierten drastischen Steigerungen in der Wertermittlung. Damit kommt es auch nicht zu der erheblich ansteigenden Steuerbelastung bzw. lässt sich diese durch eine Übertragung im Jahr 2022 nicht (mehr) wirksam verhindern. Wenn Freibeträge entsprechend der Inflation erhöht werden, könnte die Steuerbelastung sogar sinken.

Warum?

Typischerweise baut man ohnehin auf den vorrangigen Daten der Gutachterausschüsse auf, so dass die wohl bald veränderten Regelungen weitestgehend gar nicht erst zum Zuge kommen.

Auch die Bewertung für im Jahr 2022 veräußerte Grundstücke wird bereits zu einem hohen Wert führen; Sie findet in einer Hochzeit der Immobilienspekulation statt.

Lediglich steuerrechtlich motiviertes Verhalten ist unvernünftig. Die mögliche Steuerbelastung ist nur ein Aspekt in der Lebensgestaltung.

Ich rate ins Blaue hinein, dass bald auch die Freibeträge erhöht werden (eine Erhöhung um rund 30 % hielte ich hier für realistisch).

Mein Tipp:

Cool bleiben und sich nicht mit starrem Blick auf die Steuer zu übereilten Veräußerungen drängen lassen.

Wer ohnehin übertragen will, der soll das gerne noch 2022 erledigen; besser wird es wohl kaum. Allerdings ist der Unterschied zu 2023 in der Regel eher nicht so groß, dass man das nun übers Knie brechen muss.



Foto(s): RA Johannes Dannecker-Lauren

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