Antragsfrist für Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus endet am 31.10.2021

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Nach einem Bericht des Handelsblatt (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/ueberbrueckungshilfe-iii-die-milliardenhilfe-die-kaum-jemand-will-viele-krisenbranchen-rufen-die-corona-mittel-nicht-ab/v_detail_tab_print/27544262.html?ticket=ST-968632-vhfWg0Zq7WfI6OoStIvG-ap6) haben bislang lediglich 10 % aller Unternehmen Corona Hilfen, insbesondere Überbrückungshilfe III, für sich beantragt. 

Insbesondere die besonders von der Pandemie betroffenen Branchen wie Gastronomie, Beherbergung oder Einzelhandel haben bislang die Möglichkeiten einer Antragstellung größtenteils nicht in Anspruch genommen. 

Vor dem Hintergrund, dass nach Informationen des Handelsblatts rund 87 % der Anträge bewilligt wurden und bislang rund 17,85 Milliarden Euro an Fördermittel auch ausgezahlt wurden, überrascht die Zurückahltung der Unternehmen. Oftmals schrecken aber die bürokratischen Hürden oder langwidrige Antragsverfahren ab, in der Regel sind Unternehmen über die Möglichkeiten der Beantragung von Überbrückungshilfe III, Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus oder Härtefallhilfe und das Vorgehen bei der Antragstellung schlicht nicht hinreichend informiert.

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Rechtsformen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen mit einem Umsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 bei der Überbrückungshilfe III (bei der Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021) antragsberechtigt, sofern sie in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat des Jahres 2019 erlitten haben. Förderfähig sind die in diesem Zeitraum angefallenen betrieblichen Fixkosten sowie auch die Kosten für die Beratung und Beantragung der Corona Hilfen.

Die Kanzlei Grigat & Krüger berät Sie und Ihr Unternehmen, ob und welche Fördermöglichkeiten in Betracht kommen und übernimmt als prüfender Dritter die entsprechende Antragstellung und die Vertretung im Antragsverfahren sowie im Rahmen der Schlussabrechnung. 

Die Kanzlei Grigat & Krüger vertritt Sie effizient und effektiv und steht als Partner und Experte an Ihrer Seite.

Lassen Sie sich von den Spezialisten Frau Rechtsanwätin Nicole Grigat LL.M. und Herrn Rechtsanwalt Gunnar Krüger (https://www.crevelt.de/2021/09/01/die-spezialisten-fuer-corona-wirtschaftshilfen-aus-krefeld/) beraten, damit die Corona Hilfen für Sie und Ihr Unternehmen fristgerecht bis zum 31.10.2021 beantragt und abgerufen werden. 

Nehmen Sie telefonisch unter 02151-729750 oder mit dem Kontaktformular unter www.rechtshilfe-covid19.de mit uns Kontakt auf.

Foto(s): Kanzlei Grigat & Krüger

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