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Anwalt für Gasstätte, Bar, Restaurant - Was Sie zu Konzession, Erlaubnis und Genehmigung wissen müssen

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Gaststättenrecht - Was ist davon umfasst?

Als Gaststättenrecht bezeichnet man einen Unterbereich des Gewerberechts. Das Gaststättenrecht umfasst dabei alle Vorschriften, die für den Betrieb eines Restaurants, einer Gaststätte, einer Bar oder auch einer Diskothek relevant sind.

Gaststättengesetz (GastG) weiterhin relevant

Die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht liegt seit 2006 grundsätzlich bei den Bundesländern. Trotzdem gibt es mit dem Bundesgaststättengesetz (GastG) immer noch ein Bundesgesetz, welches in verschiedenen Bundesländern fortgilt. Das liegt daran, dass bislang nur 9 von 16 Bundesländern von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. So gilt zum Beispiel in Berlin das GastG weiterhin. Die Regelungsinhalte sind jedoch ohnehin fast identisch. 

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Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession als Erlaubnis zum Betrieb

Der Begriff der Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession beschreibt die behördliche Genehmigung zum Betrieb einer Gaststätte. Nach § 2 Abs. 1 GastG bedarf derjenige, "wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, der Erlaubnis." 

Es bestehen jedoch auch Ausnahmen. So regelt § 2 Abs. 2 GastG, dass keine Erlaubnis erforderlich ist, wenn lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder zB in einem Hotel Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden. 

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Zuverlässigkeit des Wirts als zentraler Punkt

Die Zuverlässigkeit des Betreibers ist die zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession. Dabei geht es insbesondere darum, ob dem Betreiber der zuverlässige Betrieb eines Restaurants oder einer Bar zugetraut werden kann. § 4 GastG regelt, dass unzuverlässig ist, wer den Alkoholmissbrauch, die Hehlerei oder das (illegale) Glücksspiel fördert.  

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Versagung, Rücknahme, Widerruf der Gaststättenerlaubnis (Konzession)

Nicht immer wird die Erlaubnis erteilt. Erfolgt eine Versagung, kann Widerspruch erhoben werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und stehen Ihnen als Anwalt zur Verfügung. Auch nach der erteilten Konzession kommt es immer wieder zu behördlichen Maßnahmen. So kann die Erlaubnis etwa widerrufen oder zurückgenommen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind klar geregelt, weshalb sich die Überprüfung durch einen Anwalt anbietet. Auch hier besteht mit dem Widerspruch die Möglichkeit, sich gegen das Vorgehen der Behörde zur Wehr zu setzen. Wir beraten Sie gerne.

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Weitere wichtige Regelungen für Gaststättenbetreiber 

Neben dem Gaststättenrecht im engeren Sinne müssen selbstverständlich zum Beispiel auch baurechtliche Aspekte, das Lebensmittelrecht, die Ladenschlussgesetze und das Arbeitsrecht berücksichtigt werden. In all diesen Fragen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage. 

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