Anwaltsgebühren beim Verkehrsunfall

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Für den Unfallgeschädigten stellt sich natürlich auch die Frage: Kann ich im Schadensfall einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung beauftragen und wer bezahlt dann die Anwaltskosten?

Diese Frage ist von den Gerichten eindeutig zugunsten des Unfallgeschädigten beantwortet.

Der Unfallgeschädigte kann sich jederzeit zur professionellen Schadensabwicklung eines Rechtsanwaltes bedienen. Dies auch in einfach gelagerten Fällen, in denen die Schuldfrage eindeutig zulasten des Unfallschädigers geklärt ist! Auch in diesen Fällen hat die Schädigerversicherung die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu übernehmen.

So schreibt das AG Kassel (stellvertretend für viele andere Gerichte) in seinem Urteil v. 30.06.09 -415 C 6230/08-:

„...Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – selbst bei der Regulierung von – jedenfalls für den Rechtskundigen – in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht eindeutigen Haftungsfällen bisweilen unter bewusster Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung auf juristische Spitzfindigkeiten kaprizieren, so dürfte es für die Beklagten leicht einzusehen sein, dass die Unfallabwicklung selbst bei dem Haftungsgrunde nach eindeutigen Haftungsfällen, bei denen die Einstandspflicht der Versicherung des Schädigers dem Grunde nach feststeht, eben nur scheinbar um „einfach gelagerte“ Verkehrsunfälle handelt....“

Also überlassen Sie die Abwicklung des Verkehrsunfalles immer einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht, damit der Schaden für Sie nicht noch größer wird als er schon ist! Die Anwaltskosten hat die Schädigerversicherung zu tragen!

Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der kostenfreien telefonischen Kurzauskunft, wenn Sie Zweifel haben, wie der Schadensfall abgewickelt werden soll. Wir sind unabhängig, arbeiten professionell auf der Grundlage der gerichtlichen Entscheidungen zugunsten des Geschädigten und stehen auf Ihrer Seite, nicht der des Versicherers!


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