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Arbeiten in Deutschland: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im schnellen Überblick

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Einfachere Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Arbeiten in verwandten Berufen möglich
  • Keine Beschränkung mehr auf Mangelberufe
  • Wegfall der Vorrangprüfung für Fachkräfte
  • Bis zu sechs Monate Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche

Arbeiten in Deutschland soll ab 1. März 2020 für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einfacher werden. Dazu schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz viele neue Regeln. Was ist neu und was bringt das  das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Arbeitnehmern und Arbeitgebern?

Wer gilt künftig als Fachkraft?

Fachkräfte sind dem neuen § 18 Aufenthaltsgesetz zufolge Menschen mit einer anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung. Diese muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.

Außerdem muss die Qualifikation als gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation gelten. Das Anerkennungsverfahren erfolgt auf Antrag. Zuständig dafür ist die lokale Ausländerbehörde am Arbeitsort. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. Für Arbeitgeber existiert zudem ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren. Die insofern von ihnen zu tragenden Mehrkosten betragen 411 Euro. Im Übrigen richten sich die Kosten für Antragsteller nach dem Aufwand.

Im Anerkennungsverfahren wird auch die Berufserfahrung berücksichtigt. Sie kann Defizite bei der Qualifikation ausgleichen. Umgekehrt können Bewerber ihre Qualifikation durch Prüfungen und Lehrgänge innerhalb von maximal zwei Jahren verbessern. Genaue Informationen zur Anerkennung einzelner Berufe beinhaltet die Seite anerkennung-in-deutschland.de.

Für reglementierte Berufe, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen – wie Arzt oder Altenpfleger oder für die Arbeit im öffentlichen Dienst –, müssen Fachkräfte ebenfalls die insofern notwendigen Anforderungen erfüllen.

Gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung können Betroffene rechtlich vorgehen.

Wichtige Ausnahme: Keine Anerkennung benötigen IT-Experten mit mindestens 3 Jahren praktischer Berufserfahrung und einem monatlichen Bruttoverdienst von mindestens 4020 Euro brutto. Möglich ist zudem eine Anerkennung in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit. Dies kann abhängig vom Arbeitsmarkt geändert werden.

Welche Anforderungen gelten noch für das Arbeiten in Deutschland?

Wer in Deutschland arbeiten will, muss nach der anerkannten Qualifikation zudem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Besitz eines gültigen Visums zur Einreise nach Deutschland.
  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche oder zur Beschäftigung
  • Der Antrag muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort erfolgen. Nach der Einreise beantragen können ihn Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts für sich und gegebenenfalls für miteinreisende Familienangehörige.
  • Wer älter als 45 Jahre ist, muss 2020 einen Bruttomonatsverdienst von mindestens 3795 Euro nachweisen oder alternativ eine angemessenen Altersversorgung.
  • Notwendige Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz als Fachkraft.
  • Erfolgreiche Prüfung der Arbeitsbedingungen zur Verhinderung von Lohndumping.

Was dürfen Fachkräfte, die noch keinen Arbeitsplatz haben?

Wer als Fachkraft gemäß § 18 Aufenthaltsgesetz gilt, kann ein besonderes Visum erhalten. Wer in einem reglementierten Beruf arbeiten möchte, muss zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis  oder die erfolgte Erteilung nachweisen.

Bis zu sechs Monate dürfen solche Fachkräfte sich damit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten. Währenddessen sind Probearbeit im Umfang bis zu zehn Wochenstunden und Praktika erlaubt. Bislang war das nur mit einem anerkannten Hochschulabschluss möglich. Ein Familiennachzug ist jedoch nicht möglich.

Wenn nicht älter als 25 Jahre ist, kann sich bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Ausbildungsplatz in Deutschland aufhalten.

Wie profitieren Fachkräfte und Arbeitgeber vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Die Beschäftigung ist nicht mehr auf Mangelberufe beschränkt. Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt. Danach durfte die Stelle mit keinem Mitarbeiter aus einem EU-Land besetzt werden können. Die Wiedereinführung bleibt jedoch vorbehalten.

Arbeitnehmer dürfen auch in verwandten Berufen arbeiten, solange es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt. Ausgeschlossen sind deshalb Tätigkeiten in Helfer- und Anlernberufen. Endet eine Beschäftigung, müssen Arbeitgeber die zuständige Ausländerbehörde binnen eines Monats darüber informieren.

Arbeitgeber können ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren nutzen und offene Stellen innerhalb weniger Wochen schneller besetzen. Die Fachkraft muss sie dazu bevollmächtigen.

Fachkräfte mit deutschem Abschluss können nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit einem ausländischem Abschluss ist das nach vier Jahren möglich.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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