Arbeiten unter Alkoholeinfluss

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Ein LKW-Fahrer, viel Alkohol und € 105.000,00 Schaden

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.03.2021 – 6 Sa 284/20 

Welche Schritte sollte der Arbeitgeber einleiten, wenn ein Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Tätigkeit nicht nur einen erheblichen Schaden verursacht hat, sondern auch noch festgestellt wird, dass er dabei stark alkoholisiert gewesen ist? Und wie ist richtig mit dem häufigen Einwand umzugehen, der Arbeitnehmer sei alkoholsüchtig?

Der Fall

Die beklagte Arbeitgeberin kündigte dem Kläger, nachdem dieser einen LKW in den Straßengraben gesetzt und damit einen Sachschaden in Höhe von rund €105.000,00 bei der Arbeitgeberin verursacht hatte. Noch am Unfallort wurde beim Kläger ein Atemalkoholwert von 1,46 Promille festgestellt.

Nachdem das Arbeitsgericht Elmshorn die Kündigungsschutzklage abgewiesen hatte, legte der Kläger Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ein. Unter anderem war er der Meinung, die Kündigung sei deshalb unwirksam, weil die Ursache für den Unfall ein einfacher Fahrfehler gewesen sei, der ihm auch dann unterlaufen wäre, wenn er nichts getrunken hätte.

Das Urteil

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn und wies die Berufung zurück. Der Kläger habe so schwerwiegend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, dass die Beklagte fristlos habe kündigen dürfen. Einer Abmahnung habe es nicht bedurft:

„Als Berufskraftfahrer musste dem Kläger bewusst sein, dass er nicht alkoholisiert am Steuer sitzen darf. Er musste damit rechnen, dass auf einen Verstoß gegen diese Pflicht ohne weiteres die Kündigung folgt.“

Hinweise für die Praxis

Ein Pflichtverstoß kann – sofern er schwer genug wiegt – auch dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht wirksam abgemahnt wurde. Regelmäßig kann dem Arbeitgeber dann auch nicht zugemutet werden, Kündigungsfristen einzuhalten. Er darf also fristlos kündigen!

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/arbeiten-unter-alkoholeinfluss-kuendigung, warum es vorliegend überhaupt nicht darauf ankam, dass der Kläger mit dem LKW in den Graben gefahren ist und wieso der Kläger mit einer anderen Argumentation die Klage voraussichtlich hätte für sich entscheiden können.

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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