Arbeitnehmerüberlassung mit Werkvertrag - mehr Rechte für überlassene Arbeitnehmer

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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 01.08.2012 die Position der Leiharbeiter aus der IT-Branche gestärkt.

Zwei IT-Experten hatten geklagt, weil sie als solche für den Daimler Konzern bei diesem tätig waren und auch in den Betrieb, so wie die eigenen Mitarbeiter von Daimler auch, eingegliedert waren.

Arbeitsvertraglich waren sie allerdings bei einem IT-Unternehmen angestellt. Dieses hatte die beiden IT-ler über einen Werkvertrag an Damiler überlassen.

Das Landesarbeitsgericht sah hierin eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.

Denn durch die Integration der beiden IT-ler in den Betrieb und deren Weisungsgebundenheit läge kein wirklicher Werkvertrag vor. Somit liegt hier ein Arbeitsverhältnis vor, wobei die beiden IT-Experten nun einen Anspruch auf auch weitere Beschäftigung bei Daimler haben.

Das LAG hat in Fortführung der derzeitigen Rechtsprechung hier die Position von überlassenen Arbeitern im Hauptbetrieb erneut erheblich gestärkt.

Somit dürfte künftig die Überlassung von Arbeitern über das Instrument des Werkvertrages nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommen.


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