Arbeitslosengeld und Sperrzeit: Antworten auf die wichtigsten Fragen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Unter welchen Voraussetzungen erhält man Arbeitslosengeld? Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Wie lange dauert eine Sperrzeit, die die Bundesagentur für Arbeit gegebenenfalls auf den Bezug des Arbeitslosengeldes verhängt? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hierfür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss arbeitslos geworden sein und sich rechtzeitig, also spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben, und man muss die nötige Anwartschaft erfüllt haben. Was bedeutet das?

Um die Anwartschaft zu erfüllen, muss man vor der Arbeitslosigkeit eine gewisse Zeit Sozialversicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Als Grundregel gilt, dass man während der vergangenen 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, während dieser Zeit also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben oder Auszubildender gewesen sein muss. Ein 450-Euro-Job reicht dafür nicht aus.

Personen, die als Selbständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, ein Kind bis zum Alter von drei Jahren betreut, Krankengeld erhalten, oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert haben, können fehlende Zeiten dadurch gegebenenfalls ausgleichen.

Mitunter hat man bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man während der vergangenen 30 Monate sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

2. Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Für alle, die noch nicht 50 Jahre alt sind, gilt folgendes: Wer 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, bekommt sechs Monate Arbeitslosengeld; bei 18 Monaten Beschäftigung sind es acht; bei 20 zehn und bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer von 24 Monaten erhält man zwölf Monate Arbeitslosengeld. Eine längere Bezugsdauer ist nur für Arbeitslose möglich, die 50 Jahre und älter sind.

Ab 50 gilt: Hat man 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 15 Monate, wenn man 55 Jahre alt ist und 36 Monate gearbeitet hat, auf 18 Monate. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten bekommt man, wenn man 58 Jahre alt ist und 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

3. Welche Auswirkung hat die Sperrzeit auf die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs?

Verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit, weil man an seiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat, dauert diese regelmäßig 12 Wochen.

Bekommt man länger Arbeitslosengeld, weil man über 50 ist und die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt, beträgt die Sperrzeit ein Viertel dieser Zeit; ältere Arbeitnehmer, die eigentlich 24 Monate Arbeitslosengeld bekommen sollten, müssen aufgrund der Sperrzeit gegebenenfalls auf sechs Monate Arbeitslosengeld verzichten!

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