Asylantrag abgelehnt. Vorgehen gegen abgelehnte Asylanträge.

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BESCHEID


1. Die Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt.

2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt.

3. Der subsidiäre Schutzstatus wird nicht zuerkannt.

4. Abschiebeverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes liegen nicht vor.

5. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen; im Falle einer Klageerhebung endet die Ausreisefrist 30 tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens. Sollte der Antragsteller die Ausreisefrist nicht einhalten, wird er in den Irak abgeschoben. Der Antragsteller kann auch in einen anderen Staat abgeschoben werden, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rücknahme verpflichtet ist.

6. Das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wird auf 30 Monate ab dem Tag der Abschiebung befristet.


Hinweis:

Die Hinweise des nachfolgenden Beitrages gelten nur für den Fall, dass der Asylantrag wie oben bezeichnet als „einfach unbegründet“ abgelehnt wurde. Sollte die Entscheidung anders lauten z.B. der Asylantrag wird als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder, der Asylantrag wird als „unzulässig abgelehnt“, gelten diese Hinweise nicht.


Der Ausgangsfall:

Nach Antragstellung und Anhörung erhalten viele Flüchtlinge einen Bescheid mit dem vorgenannten Inhalt. Sie fragen sich dann, ob und wenn ja was Sie gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration machen können, ob ein Vorgehen sinnvoll und erfolgsversprechend ist und was es kostet gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen.


Die Möglichkeiten:

Eines vorweg. Gegen einen Bescheid mit dem vorgenannten Inhalt kann der Adressat immer innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht erheben.  Der Hinweis auf die Klagefrist findet sich in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides. Wird eine Klage erhoben, überprüft das Gericht die Entscheidung des Bundesamtes.  

Wenn der Adressat innerhalb der Frist keine Klage erhebt, wird der Bescheid bestandskräftig. Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Bundesamtes ist dann nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich.


Die Kosten:

Eine Klage gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes zu erheben, kostet erst einmal nichts. Es fallen keine Gerichtskosten an. Sollte sich der Adressat eines Ablehnungsbescheides einen Anwalt nehmen, der für ihn Klage erhebt und diese begründet, muss dieser natürlich bezahlt werden. Die Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung für ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht liegen, sofern der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet bei ca. 1.000,00 € zzgl. Fahrtkosten. Wenn der Bescheid mehrere Adressaten betrifft (z.B. eine ganze Familie) sind die Kosten etwas höher. Viele Rechtsanwälte bieten an die anfallenden Kosten in Raten zu zahlen. Teilweise werden Vergütungsvereinbarungen getroffen, die über den vorgenannten Gebühren liegen. Es besteht auch immer die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.


Das Fazit:

Die Frage, ob ein Vorgehen gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgsversprechend ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Wie so oft muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Klage erhoben werden soll oder nicht.

Die Adressaten eines Ablehnungsbescheides sollten sich, um die Klagefrist nicht zu verpassen, nach Erhalt des Bescheides schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Zu dem Beratungstermin sollte dann die Postzustellungsurkunde (der gelbe Briefumschlag, mit dem der Bescheid des Bundesamtes versandt wurde) mitgebracht werden.  

Haben sie einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit dem vorgenannten oder einem ähnlichen Inhalt erhalten können Sie sich telefonisch, schriftliche oder per Mail an mich wenden.


Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und 

Fachanwalt für Medizinrecht

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/landkarte-syrien-aleppo-fl%c3%bcchtlinge-3473138/

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