Aufhebungsvertrag – Was Sie wissen sollten

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Jedes Rechtsverhältnis, also auch das Arbeitsverhältnis, kann einseitig beendet werden. Man nennt diese Erklärung dann Kündigung. Allerdings ist für den Arbeitgeber eine Kündigung wegen des Kündigungsschutzgesetzes immer mit einem hohen Risiko verbunden.

Häufig drängen Arbeitgeber daher zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Auch dieser beendet das Arbeitsverhältnis. Da es sich aber um eine einvernehmliche Beendigung -Vertrag- handelt, ist beim Aufhebungsvertrag die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nicht gegeben.

Welche Form muss der Aufhebungsvertrag haben?

Der Aufhebungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt für jede Erklärung, durch die das Arbeitsverhältnis beendet wird, so auch für den Aufhebungsvertrag.

Welchen Inhalt sollte der Aufhebungsvertrag haben?

Der Aufhebungsvertrag bedeutet die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In solchen Aufhebungsverträgen sollten daher die Bedingungen, zu denen das Arbeitsverhältnis enden soll, aufgenommen werden. Dies ist der Zeitpunkt der Beendigung, die mögliche Freistellung des Arbeitnehmers oder Zahlung einer Abfindung oder auch nur die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Diese Bedingungen sollten sorgfältig ausgehandelt werden. Da der Arbeitgeber durch diesen Vertrag ein Arbeitsverhältnis risikolos beenden kann, hat der Arbeitnehmer beim Aushandeln des Inhalts regelmäßig eine gute Verhandlungsposition.

Was ist im Hinblick auf das Arbeitslosengeld zu beachten?

Da der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich mitwirkt, wertet die Agentur für Arbeit solche Aufhebungsverträge häufig als mutwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages durch die Agentur für Arbeit eine Sperre beim Arbeitslosengeld erhält (siehe Rechtstipp zum Arbeitslosengeld). 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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