Aufsichtsbehörde BaFin warnt vor dubiosen Anbietern und fragwürdigen Finanzprodukten.

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Vermehrt erreichen Rechtsanwalt Benjamin Hasan Anfragen von Anlegern, die auf Plattformen von Anbietern wie Brown Fox Ltd (ecnpremium.com), Currency Meditation Company (cmc-finance.at) und Handelfx Ltd (handelfx.com) Zahlungen veranlasst haben zum angeblichen Erwerb von Kryptowährungen oder frei erfundenen Finanzprodukten. Phantasievoll gewählte Namen verleiten ahnungslose und gutgläubige Verbraucher zum vermeintlichen Griff nach dem großen Geld. Die mit galaktischen Renditen beworbenen Phantasieprodukte indes existieren schlichtweg teilweise gar nicht.

Die Macher der Seiten behaupten, über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen erforderliche Lizenz in der Schweiz oder Österreich oder Hong Kong zu verfügen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) konnte eine derartige Lizenz beispielswiese für Handelfx Ltd. nicht bestätigen. Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat inzwischen Hinweise veröffentlicht und informiert mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.10.2019, dass die Firma Handelfx Ltd, Kärntner Ring 11-13 in 1010 Wien nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher verboten, Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) zu treiben.

In Deutschland gilt: Wer ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland gewerbsmäßig die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von fremden Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln anbietet, die geeignet sind, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, braucht eine Lizenz nach § 32 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut. Dies wissen auch die dubiosen Anbieter und versuchen, derweil im deutschsprachigen Raum noch rasch abzukassieren.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er bezweifelt, dass die Opfer der suspekten Plattformen und der Anbieter von zweifelhaften Finanzprodukten rechtmäßige Rückzahlungsansprüche ihres arglos investierten Kapitals ohne anwaltliche Vertretung gegen die Verantwortlichen durchsetzen können.

Er rät: „Wer in ein Finanzprodukt mit flott klingendem Namen eines sehr modern anmutenden "Finanzdienstleiters" zu investieren beabsichtigt, sollte vorher Informationen über das Unternehmen bei der im jeweiligen Land zuständigen Aufsichtsbehörde oder einem Anwalt einholen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. Die Aufsichtsbehörden in Europa verfügen hierfür allesamt über Kundenhotlines.“ Auch dürfe der Anleger nicht vergessen, dass Renditen stets in Korrelation zu einem Verlustrisiko stünden, so der Anwalt weiter. Keinesfalls sollte sich ein Anleger vom psychologisch geschulten Vertriebspersonal etwa einreden lassen, einen Kredit bei der Hausbank aufzunehmen, um in ein fragwürdiges Produkt zu investieren.

Die deutsche Bankenaufsicht BaFin veröffentlicht regelmäßig Informationen zu zweifelhaften Finanzdienstleistern und fragwürdigen Finanzprodukten auf ihrer Internetpräsenz: 

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/UnserioeseAnbieter/unserioese_anbieter_erkennen_node.html

Foto(s): banklaw.de

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