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Ausländerrecht - Dublin Verfahren (Hier:Italien) - Sofortige anwaltliche Hilfe unerlässlich?!

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Soweit Asylbewerber bereits einen Asylantrag in Italien gestellt haben, sodann nach Deutschland weiterreisen und in Deutschland erneut einen Asylantrag stellen, so wird dieser grds. vom zuständigen Bundesamt als unzulässig abgelehnt werden.

Fraglich ist, ob man dennoch ein Bleiberecht in Deutschland – auch gerichtlich – begründen kann?

Die Zuständigkeiten sind in der Dublin-Verordnung geregelt.

Grds. heißt es hier, dass das Land in dem ein Asylantrag gestellt wurde, zuständig ist und bei einem Folgeverfahren auch bleibt.

Stellt daher ein Asylsuchender einen Asylantrag in Italien und sodann einen Asylantrag in Deutschland ist und bleibt Italien grds. zuständig.

Im Zuge dessen muss das Bundesamt binnen einer gesetzlich bestimmten Frist ein Rücknahmeersuchen an die italienischen Behörden stellen. Eine Antwort hierauf muss nicht erfolgen. Es gilt vielmehr als stillschweigende Annahmeerklärung.

Aufgrund der Tarakhel-Entscheidung ist die italienische Behörde nun verpflichtet, ein sog. Konzeptpapier vorzulegen, in dem unter anderem erklärt wird, wo und wie die Asylbewerber in Italien unterzubringen sind.

Eine fingierte Zuständigkeit der BRD aufgrund der humanitären schweren Lage für die Asylbewerber in Italien lässt sich bis dato nicht rechtfertigen. Dabei ist abzuwarten, was unter anderem das Nds. OVG im Hinblick auf diese Frage entscheiden wird.

Bei einem als unzulässig abgelehnten Asylantrag muss binnen einer Woche ab Zustellung des Negativbescheides ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt werden, auch wenn dieses nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt ist.

Daher ist es unerlässlich sofort zu reagieren um sich effektiv gegen einen rechtswidrigen Negativbescheid im Dublin- Verfahren zur Wehr setzen zu können.

Sollten Sie ein Problem im Rahmen eines Dublin-Verfahrens haben, so lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufklären, ob und welche Möglichkeiten es gibt, gegen einen Negativbescheid erfolgreich gerichtlich vorgehen zu können.

Im Raum Wolfsburg und Umgebung steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung

Ihr Rechtsanwalt Zaizaa


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