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Strafrecht / Ausländerrecht - Pflichtverteidigung bei ausländerrechtlichem Bezug? Wer zahlt?

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In diesem Beitrag geht es um die Möglichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, insbesondere dann, wenn die Straftat marginal wiegt aber ausländerrechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.

Grds. gilt die Devise, wer den Anwalt beauftragt, hat diesen auch zu zahlen.

Einem Angeklagten ist nicht allein deswegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil er die deutsche Sprache nicht beherrscht und wegen seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Dolmetscher aufzubringen.

Liegt ein Fall der notwenigen Verteidigung vor, so ist eine Pflichtverteidigerbeiordnung geboten und auch erforderlich:

Nach § 140 II S.1 2. Alternative StPO liegt bspw. ein solcher Fall vor, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist.

Einige Gerichte gehen davon aus, dass bei einem sprachunkundigen Ausländer generell ein Fall der Beiordnung vorliegt, andere wiederum nicht. Mithin sollte Ihr Rechtsanwalt es dennoch versuchen.

Sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten könne aber dazu führen, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten sein kann als bei einem deutschsprachigen Angeklagten (BverfGE 64, 135).

Dieses stellt keine Diskrimierung dar, da ein deutschsprachiger im Ausland auch auf gleiche Bestimmungen treffen kann.

Eine weitere Erforderlichkeit könnte auch vorliegen, wenn Widersprüche zwischen einer möglichen Einlassung des sprachunkundigen Ausländers und den Angaben von Zeugen bestehen und eine detaillierte Befragung von Zeugen erforderlich sein wird.

Eine Beiordnung ist ferner erforderlich bei Straftaten nach § 95 AufenthG.

Soweit Sie tatsächlich ein Problem im Strafrecht haben und ausländerrechtliche Konsequenzen fürchten, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Erfahrung sowohl im Strafrecht als auch im Ausländerrecht aufsuchen.

Hiermit erhalten Sie die Chance, dass sich der Anwalt auch mit der zuständigen Ausländerbehörde austauschen kann und ferner die Möglichkeit einen substantiierten Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung zu stellen.

Im Raum Wolfsburg und Umgebung steht Ihnen die Kanzlei Zaizaa hierfür zur Verfügung. 

Ihr Rechtsanwalt Zaizaa

-Kanzlei für Strafrecht, Ausländerrecht und Arbeitsrecht-


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