Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) auf die Logistik in Serbien

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In einigen Ländern beginnt sich die Situation langsam zu stabilisieren, Mitarbeiter kehren zu Firmen zurück und hergestellte Waren werden geliefert. Dennoch bleibt es auch weiterhin wichtig, die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um diesen positiven Trend beizubehalten.

Die serbische Regierung hat die Einreise in die Republik Serbien vorübergehend verboten. Ausgenommen davon ist der Güterverkehr zur Durchführung von internationalen Transporten. Die zugelassene Aufenthaltsfrist für ausländische Lkws wurde von 24 auf 12 Stunden gekürzt. Der Transitgüterverkehr ist ebenfalls auf maximal 12 Stunden zu beschränken. 

Die Polizeieskorte für den Transit ist aufgehoben worden. Lkw im Transit können nur an speziell ausgewiesenen Rastplätzen und Tankstellen anhalten. Die Fahrer erhalten eine Karte mit den ausgewiesenen Rastplätzen an den Grenzübergängen. Das Anhalten oder Parken außerhalb dieser speziellen Punkte ist streng verboten und wird mit Sanktionen belegt. Die Fahrer müssen Schutzmasken und Handschuhe tragen.

Insgesamt 45 Grenzübergänge wurden geschlossen. Die passierbaren Grenzstellen für Lkw sind die Hauptgrenzübergänge:

• zu Ungarn: an der A1/E-75 – Horgos/Röszke

• zu Kroatien: via A3/E-70 – Batrovci/Bajakovo

• zu Bulgarien: via A4/E-80 – Gradina/Kalotina und Mokranje

• zu Rumänien: Vatin/Moravita

• zu Bosnien und Herzegowina: Sremska Raca und Kotroman/Vardiste

• zu Nordmazedonien: an der E-75 – Presevo/Tabanovci

• zu Montenegro: via E-763 – Gostun/Dobrakovo

Gesonderte Tankstellen werden für Lkw mit der Aufschrift "Transit" gekennzeichnet. 

Transportgüter müssen zusätzlich von Dokumenten begleitet sein, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Beförderung stehen und insbesondere Folgendes enthalten:

  • Nummer und Datum des Dokuments, 
  • Firmenname, 
  • Adresse, 
  • Steueridentifikationsnummer und Registrierungsnummer oder Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs (BPG) oder die Nummer aus dem entsprechenden Register des Lieferanten, Empfängers und Beförderers (falls vorhanden), 
  • Ort und Adresse der Einrichtung, von dem es geliefert wird und an das es geliefert wird, 
  • den Namen der verantwortlichen Personen des Lieferanten und des Beförderers, 
  • Name der Ware und 
  • die Menge.

Auch in Zeiten der Corona-Krise sind wir für Sie da! Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



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