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Coronavirus: Auswirkungen auf Prüfungen an Schulen und Universitäten

  • 4 Minuten Lesezeit
Coronavirus: Auswirkungen auf Prüfungen an Schulen und Universitäten

Die wichtigsten Fakten:

  • Am 25. März 2020 haben sich die Kultusminister der Länder geeinigt: Die Abiturprüfungen sollen bundesweit wie geplant bzw. zu einem Nachholtermin stattfinden.
  • Dabei soll der Infektionsschutz gewährleistet werden, der auch bei Hausquarantäne gegeben wäre.
  • Zuvor hatte es unter den Bundesländern Uneinigkeiten bzgl. der Abiturprüfungen gegeben.
  • Die meisten Hochschulen verschieben den Beginn des Sommersemesters 2020 nach hinten.
  • Universitäre Prüfungen finden derzeit in den meisten Fällen nicht oder in alternativer Form statt.
  • Die Abgabefristen für schriftliche Arbeiten verschieben sich.
  • Eine teilweise Umstellung auf digitale Lehre ab dem Sommersemester 2020 ist sehr wahrscheinlich.
  • Alle Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland verschieben sämtliche Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen auf den Sommer bzw. Herbst.

Wie wirkt sich das Coronavirus auf den Bildungssektor aus?

Das neuartige Coronavirus (COVID-19) legt das öffentliche Leben lahm. So leidet auch die Bildung: Mittlerweile wurden in allen Bundesländern vorsorglich die Schulen geschlossen und auch der Semesterstart für Hochschulen und Universitäten verschoben. Neben Herausforderungen wie dem Ausfall von Unterrichtsstunden oder universitären Präsenzveranstaltungen plagt viele Schülerinnen und Schüler, Studierende und Eltern vor allem eine Frage: Werden die Prüfungen zum bisher angekündigten Zeitpunkt stattfinden, werden sie verschoben oder fallen sie ganz aus?

Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort. Da Schulrecht Ländersache ist, kann jedes Bundesland eigenständig darüber entscheiden, wie es mit Prüfungen umgeht. Während die Kultusministerkonferenz nach langer Unklarheit am 25. März 2020 einstimmig beschlossen hat, das Abitur bundesweit wie geplant stattfinden zu lassen, hängt die Entscheidung, wie mit universitären Prüfungen umzugehen ist, von der jeweiligen Hochschule ab.

Welche Maßnahmen gelten hinsichtlich der Abiturprüfungen?

Nachdem die Schulen aufgrund der Corona-Pandemie mittlerweile bundesweit geschlossen sind, stellten sich viele Schülerinnen und Schüler und deren Eltern lange die Frage, ob und in welcher Form die Abiturprüfungen durchgeführt werden.

Seit dem 25. März 2020 gibt es nun endlich klare Informationen und damit Planungssicherheit: Die Kultusminister der Länder haben sich darauf geeinigt, die Abiturprüfungen, insbesondere die schriftlichen, bundesweit wie geplant bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres stattfinden zu lassen, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist.

Wie waren die Regelungen der Bundesländer zuvor?

Im Vorfeld hatte sich in besonderem Maße gezeigt, dass Schulrecht Ländersache ist: Während in Hessen und Rheinland-Pfalz die Abiturprüfungen bereits wie geplant stattfanden, hatten andere Länder die Klausuren auf unbestimmte Zeit verschoben. Schleswig-Holsteins Kultusministerin Karin Prien (CDU) wollte in ihrem Bundesland sogar die diesjährigen Abiturprüfungen komplett entfallen lassen, wofür sie in der Kultusministerkonferenz jedoch deutliche Kritik von fast allen Ländern erntete.

In Hamburg hatten zwei Abiturienten in einer Onlinepetition ein sogenanntes Durchschnittsabitur für alle Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2020 gefordert. Dieses Durchschnittsabitur sollte ohne Prüfungen auf Basis der Vornoten vergeben werden. Dafür fanden sich innerhalb weniger Tage mehr als 100.000 Unterstützer im Netz.

Was gilt für Azubis?

Alle Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland verschieben sämtliche Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen. Das betrifft Tausende Auszubildende. Die Prüfungen, die ursprünglich für April und Mai geplant waren, sollen jetzt im Sommer und Herbst 2020 nachgeholt werden.

Wie soll das Abitur unter Corona konkret ablaufen?

Durch den gemeinsamen Beschluss der 16 Bundesländer sollen den Abiturienten keine Nachteile entstehen – die Länder haben laut einer Information der Kultusminister demnach die Möglichkeit, auf einzelne Prüfungsaufgaben aus dem zentralen Aufgabenpool zu verzichten und diese durch dezentrale Elemente zu ersetzen. Gleichzeitig verpflichten sich alle, die in anderen Bundesländern erworbenen Abschlüsse anzuerkennen.

Hinsichtlich des Infektionsschutzes an den Schulen gilt es nun, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, wie die Wahrung von Abstand in Prüfungsräumen, das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und die Vermeidung von Schlangestehen. So soll der Infektionsschutz gewährleistet werden, der auch bei Hausquarantäne gegeben wäre.

Welche Regelungen gelten bezüglich der Hochschulen?

So gut wie alle Hochschulen verschieben den Beginn des Sommersemesters 2020 nach hinten. Das Datum liegt dabei um den 20. April 2020. Präsenzveranstaltungen fallen daher momentan aus. Die Lehrveranstaltungen sollen ab dem Sommersemester nach bisherigem Stand so weit wie möglich auf digitale Formate umgestellt werden. Die Hochschulen wollen, so gut es geht, Verzögerungen des Studiums für alle Studierenden verhindern.

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Regelungen durch die Hochschulen und/oder Bundesländer getroffen werden. Studierenden wird empfohlen, die Website der eigenen Universität stets im Auge zu behalten, um neue Informationen etwa bzgl. Prüfungsterminen nicht zu verpassen.

Was gilt hinsichtlich universitärer Prüfungen?

Prüfungen an den Unis finden derzeit in den meisten Fällen nicht statt. Muss eine Prüfung dennoch aus zwingenden Gründen zum geplanten Zeitpunkt stattfinden, ist die Hochschule gehalten, die allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz für alle Prüfungsbeteiligten einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Prüfungen, die nach diesem strengen Maßstab derzeit nicht durchgeführt werden können, müssen nachgeholt werden. Einige Universitäten bieten alternative Prüfungsformen an, z. B. digital.

Was gilt für Hausarbeiten und mündliche Prüfungen?

Abgabetermine von Hausarbeiten verschieben sich in vielen Fällen, da den Studierenden durch die Schließung der Bibliotheken ein angemessenes wissenschaftliches Arbeiten nicht garantiert werden kann. Mündliche Prüfungen können in digitaler Form durchgeführt werden, sofern die jeweiligen Hochschulen dies vorsehen und die Verfahrensvorschriften beachten.

Studierenden soll aber in jedem Fall die Möglichkeit offenstehen, von einer Prüfung zurückzutreten, ohne einen Versuch zu verlieren.

Foto(s): ©Pexels/Pavel Danilyuk

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