Benennung einer fiktiven Person im Anhörungsbogen nicht immer strafbar, so das OLG Bamberg

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Wenn eine dritte Person einen Anhörungsbogen ausfüllt und dort eine tatsächlich nicht existierende Person als Fahrer einträgt, kann dies allenfalls mit einer Fahrtenbuchauflage "geahndet" werden, eine Straftat liegt dadurch nicht vor.

Zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung sein könnte, wird zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt. Wenn man eine andere Person einen solchen im Bußgelderfahren ausfüllen lässt und diese angibt, eine fiktive Person (als eine Person, die es tatsächlich gar nicht gibt) habe den Verkehrsverstoß begangen, so erfüllt dies nicht den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Zwar wird ein neues Bußgeldverfahren gegen die falsch beschuldigte Person eingeleitet, dadurch dass diese jedoch nicht existiert, kann sie nicht bestimmt werden. Dies ist für eine falsche Verdächtigung jedoch notwendig.

Die Norm soll zum einen die Funktionsfähigkeit der innerstaatlichen Rechtspflege im weiteren Sinne vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme schützen. Zum anderen soll die Norm auch dem Individualrechtsschutz dienen und den Einzelnen vor ungerechtfertigten Verfahren und anderen Maßnahmen irregeführter Behörden bewahren. Da diese Schutzgüter jedoch nicht direkt betroffen werden, scheidet eine Strafbarkeit aus. Auch andere Straftatbestände werden durch dieses Verhalten nicht erfüllt.

Es kann somit nach aktuellem Gesetzesstand auf dieses Verhalten nur mit einer Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) reagiert werden. Dadurch sollen Feststellung bezüglich des Fahrzeugführers erleichtert werden.

(OLG Bamberg, Beschluss vom 12.02.2018 – 2 Ss OWi 63/18)

Es ist evtl. jedoch mit einer Gesetzesänderung zu rechnen, sodass sie sich nicht auf die Straflosigkeit verlassen sollten. 

Dies zeigt einmal mehr, dass Betroffene sich nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides unmittelbar an einen im Verkehrsrecht erfahren Rechtsanwalt wenden sollten. Hierbei stehen die Anwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte zur Verfügung. Wir werden dabei deutschlandweit für Sie tätig.



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