Bonität verbessern: Neue Regelungen der Schufa!

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10 GB mit Allnet-Flat für nur 5,99€ monatlich: Klingt doch nach einem unschlagbaren Angebot? Da würde wohl jeder ohne mit der Wimper zu zucken seinen Handyvertrag wechseln, um viel Geld zu sparen. Doch leider macht die Schufa vielen Schuldner hier einen Strich durch die Rechnung. Nicht nur wird beim Abschluss eines Handyvertrages die Bonität des Kunden geprüft, was bei einem negativen Schufa-Score zum Verhängnis werden kann, sondern bisher hat sich auch das häufige Wechseln des Handyvertrages negativ auf den Schufa-Score ausgewirkt. Doch die Schufa hat neue Regelungen zur Berechnung Ihres sagenumwobenen Scores angekündigt!


Die Berechnung des Schufa-Score ist das wohl bestgehütete Geheimnis der Schufa.  Nun hat die Auskunftei aber Änderungen versprochen, welche sich positiv auf Ihren Score auswirken könnten: Bisher wurde der häufige Wechsel des Handyvertrages als Indiz für Zahlungsschwierigkeiten angesehen, wodurch sich der Score verschlechtert hat. Auch der Abschluss von mehreren Handyverträgen parallel hat sich negativ auf den Score ausgewirkt. 


Dass dieses System wenig Sinn macht, musste nun auch die Schufa erkennen: In Zukunft werden sog. Positivdaten aus Handyverträgen nicht mehr in die Bewertung des Scores einfließen. Ebenso wirkt sich das Halten mehrerer Handyverträge parallel nicht mehr negativ auf Ihren Score aus. Sie können also in Zukunft munter Ihren Handyvertrag wechseln und von billigen Angeboten profitieren, dabei kann sich Ihr Score sogar verbessern


Woher kommt der Sinneswandel?

Anlass für die Neuregelung ist die Zielsetzung der Auskunftei, in Zukunft für Verbraucher transparenter zu werden. In der Vergangenheit gab es für die Schufa vor allem aus der Politik massiv Kritik für die Undurchsichtigkeit, wie der Score berechnet wird, wo er doch das Leben von Millionen Deutschen bestimmt. 


Wer steckt eigentlich hinter der Schufa?

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit“, umgangssprachlich auch „Schufa“ genannt, ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Düsseldorf und gerade keine staatliche Behörde, wie viele es glauben. Das Unternehmen gibt Kreditinstituten Auskunft über die Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden. Hierzu sammelt die Schufa Informationen über Personen, wie zum Beispiel der Abschluss von Krediten oder Handyverträgen. Vermutlich hat die Schufa auch von Ihnen Informationen gespeichert, insgesamt umfasst der Bestand der Schufa Daten von ca. 68 Mio. Deutschen. Anhand dieser Informationen berechnet die Schufa einen Score, der Auskunft über die Bonität einer Person geben soll.  


Was hat es mit dem Score auf sich?  

Ein Score über 97,5% ist optimal, bei Werten unterhalb ist ein Vertragsschluss mit dem Vertragspartner eher unwahrscheinlich. Wie dieser Score berechnet wird, ist ein gut gehütetes Geheimnis der Auskunftei. Grund hierfür sei nach Aussage von Tanja Birkholz – Schufa-Vorstandschefin – die Manipulationsgefahr bei Offenlegung der Berechnung des Scores. 


Wann habe ich mit der Schufa zu tun?

Die Schufa hat über 10.000 Vertragspartner, denen sie Ihre Informationen zur Verfügung stellt. Doch was bedeutet das im Alltag für Sie? Sei es der Abschluss eines Handyvertrages, die neue Mietwohnung, der Leasingwagen oder der Abschluss eines neuen Stromvertrages: In all diesen Situationen prüft Ihr Vertragspartner meist Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Schufa-Score bedeutet dann meistens, dass Ihr Vertragspartner mit Ihnen keinen Vertrag abschließen möchte. Im Falle eines Mietvertrages kann es mit dem Dach über dem Kopf also schwierig werden, sollten Sie keinen positiven Schufa-Score haben. 


Gründe für einen schlechten Score:

  • Restschuldbefreiung 
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Kündigung eines Kredites, weil Raten nicht beglichen wurden 
  • Einleitung eines Inkassoverfahrens 
  • Eintragung in das öffentliche Schuldnerregister 


Wie Sie bereits in der Auflistung erkennen können, wird die Restschuldbefreiung nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahrennegativ bei der Schufa vermerkt und drei Jahre gespeichert. Anschließend wird der Eintrag taggenau gelöscht. In der Praxis bedeutet das, dass nach einer überstandenen Privatinsolvenz der Schuldner trotzdem noch drei Jahre eingeschränkt ist. Eine gute Bonität ist jedoch unheimlich wichtig, um am Wirtschaftsleben uneingeschränkt teilzunehmen und finanziell unabhängig zu sein. 


Ein Urteil vom OLG Schleswig-Holstein gibt aber nun Hoffnung: Die Speicherungsdauer von drei Jahren sei unrechtmäßig und ein Löschungsanspruch soll bereits nach sechs Monaten bestehen. Dieses Urteil bedeutet leider nicht automatisch, dass jeder einen Anspruch auf Löschung nach sechs Monaten hat, da es sich nicht um eine höchstrichterliche Entscheidung handelt. Allerdings kann im Einzelfall durchaus einen Anspruch auf Löschung des Schufa-Eintrages nach sechs Monaten bestehen.  

Sie wollen Ihre Bonität verbessern? Ihr Kredit ist wegen einem Schufa-Eintrag abgelehnt worden? Sie finden wegen einem Schufa-Eintrag keine neue Wohnung? Dann warten Sie keine drei Jahre ab! Wir prüfen Ihren Anspruch auf Löschung des Eintrages, damit Sie endlich wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen können. 


Schulden verschwinden nicht von alleine!

Falls Sie Schulden haben oder überschuldet sind, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Wir von der Kanzlei Schmidt sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und können Sie umfassend auf dem Weg zur Schuldenfreiheit unterstützen und Ihnen behilflich sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Foto(s): ©Marco2811 - stock.adobe.com


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