Wegen Schulden hinter Gittern

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Martina G. hat jahrelang erfolgreich eine bekannte Bar in der Münchner Innenstadt geführt, doch die Pandemie hat alles verändert. Weil sie ihre Bar schließen musste, häuften sich die Rechnungen, welche sie einfach nicht mehr begleichen konnte. Das Ersparte war aufgebraucht, Geld von Bekannten zu leihen kam für sie nicht in Frage. Sie fühlte sich hilflos. Sie wurde jede Nacht geplagt von schlimmen Albträumen. Ein Traum, der sie immer wieder verfolgte, war folgender: Eines Morgens klingt es an der Tür. Zwei Polizisten stehen mit Handschellen vor ihrer Haustüre und ihre zwei Kinder müssen mit ansehen, wie sie wegen Schulden in Richtung Gefängnis abgeführt wird. 

Martina G. ist bei weitem nicht die einzige Schuldnerin mit solchen Sorgen, doch habe ich als Verbraucher mit Schulden auch solche Folgen zu erwarten?

Ich kann Sie beruhigen, in Deutschland muss niemand, nur weil er Schulden hat, ins Gefängnis. Nur weil jemand Verbindlichkeiten offen hat, droht ihm keine Inhaftierung. Ihre Gläubiger können Sie also nicht hinter Gitter bringen, sie müssen Ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen, jedoch kann im zivilrechtlichen Prozess keine Haftstrafe drohen.

Es gibt jedoch einige Situationen, in denen ein Schuldner in Folge von Schulden im Gefängnis landen kann.


1. Eingehungsbetrug

Wer einen Kauf tätig und schon zu diesem Zeitpunkt weiß, dass er die Verbindlichkeit nicht erfüllen kann oder will, läuft Gefahr, sich wegen eines Eingehungsbetruges strafbar zu machen. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.


Beispiel: Bestellen Sie zum Beispiel bei einem Online-Shop ein paar Schuhe und wissen in dem Moment, in dem Sie auf den Button „Kaufen“ drücken, dass Sie die Schuhe nicht bezahlen können, kann hier schon eine Strafbarkeit vorliegen. Besonders relevant wird der Eingehungsbetrug beim Kauf auf Rechnung.



2. Erzwingungs-/Beugehaft

Wenn ein Gläubiger eine titulierte Forderung gegen Sie hat, kann er einen Gerichtsvollzieher einschalten, um an sein Geld zu kommen. Der Gerichtsvollzieher wird dann regelmäßig von Ihnen eine Vermögensauskunft verlangen, um einschätzen zu können, was er bei Ihnen zugunsten des Gläubigers pfänden kann. Sollten Sie die Abgabe dieser Vermögensauskunft verweigern, hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, einen Haftbefehl zu veranlassen. Es gibt dann jedoch keine Fahndung, der Haftbefehl kann nur von dem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Ihnen drohen dann bis zu sechs Monate hinter Gittern. Wichtig ist jedoch anzumerken, dass man nicht wegen seinen Schulden im Gefängnis landet, sondern weil man die Vermögensauskunft verweigert hat. Deshalb wird man auch unverzüglich aus der Haft entlassen, sollte man die Vermögensauskunft abgeben.


3. Nichtbezahlung von Geldstrafen

Wenn Sie vor Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden und der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, droht Ihnen ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft. Es kommt zu einer sogenannten Ersatzhaftstrafe: Werden Sie zum Beispiel vor Gericht zur Zahlung von zehn Tagessätzen von jeweils 10€ verurteilt, müssen Sie für jeden Tagessatz einen Tag ins Gefängnis, in unserem Beispiel hier also 10 Tage. Anschließend besteht dann keine Geldstrafe mehr, so gehen also anstatt die Strafe zu bezahlen ins Gefängnis.

Geldstrafen können auch nicht durch eine Insolvenz aufgehoben werden, da diese nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind.


Als Verbraucher haben Sie zwar nicht zu befürchten, dass Ihnen wegen Ihrer Schulden auf einmal die Handschellen angelegt werden, jedoch gibt es wenige Ausnahmen, wie Sie als Folge der Schulden im Gefängnis landen könnten. Hier gilt: Ein frühzeitiges Handeln bewahrt Sie nicht nur vor dem Knast, sondern verspricht auch eine schnelle Entschuldung. 


Denken Sie daran: Ein Gläubiger vergisst seine Schuldner nicht!

Falls Sie Schulden haben oder überschuldet sind, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Wir von der Kanzlei Schmidt sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und können Sie umfassend auf dem Weg zur Schuldenfreiheit unterstützen und Ihnen behilflich sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.



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