Mietschulden? Obdachlos über Nacht!

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Einmal die Miete nicht rechtzeitig überwiesen und schon landet man auf der Straße? Ganz so einfach geht es dann doch nicht, aber es ist erschreckend, wie schnell bei Mietschulden die fristlose Kündigung und damit die Obdachlosigkeit droht. 

Bei Mietschulden handelt es sich um sogenannte Primärschulden: Das sind solche Schulden, welche existenzgefährdend sind (Bitte lesen Sie hierzu unseren Beitrag: “Endlich schuldenfrei: So geht’s!”). Ohne Dach über dem Kopf, droht ganz schnell die Obdachlosigkeit und es ist schnelles Handeln angesagt.

Eine fristlose Kündigung vom Vermieter droht dabei meistens wesentlich früher, als viele es vermuten würden. Wenn man bereits zwei Monate hintereinander zu wenig oder gar keine Miete überweist, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Dabei muss der Mietrückstand höher als eine Monatsmiete sein.

Dabei muss der Vermieter nicht mal zuerst eine Abmahnung aussprechen oder Ihnen eine Frist setzen, er darf Sie fristlos aus der Wohnung schmeißen.

Sollten Sie sich dann weigern, die Wohnung freizugeben, so kann er die sogenannte Räumungsklage erheben. Es findet eine Verhandlung beim Gericht statt und sollte der Klage des Vermieters stattgegeben werden, dann droht Ihnen die Zwangsräumung. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher mit einem Umzugsunternehmen einfach eines Tages vor Ihrer Türe steht und die Wohnung leerräumt. 

Das Urteil wird nach vier Wochen rechtskräftig und kann ab dann vollstreckt werden: Im Klartext heißt das, dass dann jeden Tag der Gerichtsvollzieher auf einmal bei Ihnen klingen kann und Sie aus der Wohnung bittet.

Bezahlt wird das Ganze nicht etwa vom Staat oder vom Vermieter, sondern sollte das Urteil zugunsten des Vermieters ausfallen, so haben Sie sämtliche Kosten zu tragen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch den Anwalt Ihres Vermieters bezahlen müssen. Hinzu kommen dann noch die Gerichtskosten und die Kosten für die Räumung, welche sich je nach Größe der Wohnung bei über 5.000€ befinden können.



Facts: In den USA ist das Gesetz noch vermieterfreundlicher: Hier kann dem Mieter bereits fristlos gekündigt werden, wenn er mit nur einer Monatsmiete im Verzug ist und nicht innerhalb einer drei- bis fünftägigen Frist bezahlt. Auch kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter mehr als einmal verspätet die Miete bezahlt.



Doch macht es Sinn, wegen einer solchen Situation gleich einen Anwalt einzuschalten?

Da bereits nach zwei Monaten die fristlose Kündigung droht und Sie somit über Nacht Ihr Zuhause verlieren können, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung dringlichst. Es steht für Sie viel auf dem Spiel, denn es droht die Obdachlosigkeit vom einen Tag auf den anderen. 

Wenn die fristlose Kündigung ausgesprochen ist, dann ist das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen. Mietschulden sollten Sie gar nicht erst entstehen lassen. Wenn Sie bereits mit Schulden zu kämpfen haben, dann sind Mietschulden oft nicht weit weg. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen und handeln Sie noch heute. Eine anwaltliche Beratung ist dann schon ratsam, um einem Mietausfall vorzubeugen und gar nicht erst Angst um das Dach über dem Kopf zu bekommen.



Tipp: Das Führen eines Haushaltsbuchs bietet Ihnen einen Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen. So können Sie frühzeitig erkennen, ob es mit der Miete am Anfang des Monats knapp wird und Sie sich eine professionelle Beratung suchen sollten!



Schulden können jeden treffen, meistens ganz unverschuldet durch eine Trennung oder den Verlust eines Liebsten. Damit Sie nicht innerhalb von kürzester Zeit auf der Straße landen, sollten Sie sich schon bei den ersten Anzeichen einer Verschuldung um Ihre finanzielle Lage kümmern. Lassen Sie sich helfen, denn Hilfe ist möglich. Niemand sollte sich wegen Schulden Sorgen machen müssen. Insbesondere die Entschuldung bei einem Anwalt bietet Ihnen eine professionelle Entschuldung, wobei zugleich rechtliche Fragen geklärt werden können und Sie sofort einen Termin erhalten.


Vor Schulden kann man sich nicht verstecken!

Falls Sie Schulden haben oder überschuldet sind, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Wir von der Kanzlei Schmidt sind auf Schuldenregulierung spezialisiert und können Sie umfassend auf dem Weg zur Schuldenfreiheit unterstützen und Ihnen behilflich sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Foto(s): ©Dragana Gordic - stock.adobe.com; https://sg-kanzlei.de


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